Badeunfall - Lehrer bekennen sich nicht schuldig
EISENSTADT. Drei Lehrer stehen am Donnerstag in Eisenstadt wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
Unter ihrer Aufsicht soll 2016 ein damals 13-jähriger Schüler im Neufelder See (Bezirk Eisenstadt Umgebung) untergegangen sein. Die drei Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Laut Staatsanwaltschaft hatten sich die Frau und die zwei Männer am Tag des Unfalls nicht in unmittelbarer Nähe zu den badenden Schülern befunden. Es habe kein Sichtkontakt zu den Kindern bestanden. Die Lehrer seien erst von Schülerinnen über den Vorfall informiert worden.
Bei dem Badeunfall am 29. Juni 2016 war der Jugendliche im Neufelder See untergegangen. Nach einer Suchaktion barg ein Taucher den Burschen schließlich aus sechs Metern Tiefe. Er war zumindest 30 Minuten unter Wasser gewesen und wurde vom Notarzt reanimiert. Der Jugendliche wurde danach wochenlang intensivmedizinisch betreut.
Klasse war am Vortag des Unfalls schwimmen
Sie sei davon ausgegangen, dass der 13-jährige Schüler schwimmen konnte, sagte die 57-jährige Lehrerin beim Prozess um einen Badeunfall am Neufelder See am Landesgericht Eisenstadt am Donnerstag. Bereits am Vortag des Unfalls sei die Klasse in einem Freibad schwimmen gewesen. Dort sei der 13-Jährige ins Wasser gegangen, "als wäre er bereits hundert Mal im Schwimmbad gewesen", so die Angeklagte.
Eisenstadt/Wien. In Neufeld habe sie gewusst, dass der Schüler "auf keinen Fall irgendeinen gefährlichen Unfug" machen würde, meinte die 57-Jährige. Obwohl der 13-Jährige erst ein halbes Jahr in der Klasse gewesen sei, habe vor es dem Baden im See keine Zusatzanweisungen an den Burschen gegeben. Mit dem damals anwesenden Sportlehrer wären die Schwimmkenntnisse des Schülers nicht besprochen worden.
Als sie von den Mädchen vom Verschwinden des 13-Jährigen informiert worden war, habe sie sofort den Bademeister alarmiert. Bis zum Eintreffen des Tauchers habe es dann aber eine "quälend lange Zeit" gedauert.
Wenn man die Wahrheit zur zunehmenden Nichtschwimmerthematik schreibt, gilt man ggf als rechter Hetzer.
Als Lehrer verständlich, wenn man Schwimmkurse nicht begleiten möchte. Zu hohes Risiko eine verfehlte Zuwanderungspolitik ausbaden zu müssen.
Gerade wenn es sich um einen Asylwerber handeln sollte, der nicht sicher schwimmen kann, haben die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht ernst zu nehmen. Für private Späße ist da keine Zeit.
Das betrifft auch sog Österreicher und war schon vor der Illegalmigrantemschwemme ein Problem.
Übrigens versuch mal 20 Personen lückenlos zu beaufsichtigen. Ertrinken geht schnell und lautlos.
Drei Lehrer - macht pro Pauker bloß noch 7 1/3 Schüler zur Beobachtung. Sollte für die Beruftsgscheitlinge doch möglich sein.
Ja aber welches Drittes des Schülers Nr. 8 hat nun wer zu beaufsichtigen?
Selber Gscheitling........