Abkehr des Mühlbachs unter Auflagen bewilligt
WELS/WELS-LAND. Landesverwaltungsgericht hat entschieden.
Nach Einsprüchen von Fischern musste die Mühlbachabkehr, die von der Wassergenossenschaft Mühlbach im September geplant war, abgesagt werden. Die OÖNachrichten haben berichtet. Die kurzfristige Absenkung des Baches mit einer vorgeschriebenen Restwassermenge wird dazu genutzt, um Ökostrom liefernde Kleinkraftwerke zu warten und Uferbereiche instand zu setzen. Nun hat in diesem Fall das Landesverwaltungsgericht entschieden. Zentrale Frage des Verfahrens war, ob die im Abstand von mindestens zwei Jahren stattfindende Bachabkehr nachteilige Folgen für die Fischereiberechtigten hat. Das Landesgericht kam zu dem Schluss, dass das nicht der Fall ist, wenn alle vorgeschriebenen Auflagen sowie eine zusätzliche Auflage, die die Restwassermenge in einem Nebengerinne betrifft, eingehalten werden.