Weil sich Gesetze blockieren: Sperre der "Todesstiege"

MAUTHAUSEN. Die 186 Stufen der "Todesstiege" zählen zu den berührendsten Stationen der KZ-Gedenkstätte Mauthausen. Seit eineinhalb Jahren ist dieser Teil der Gedenkstätte jedoch für Besucher gesperrt.
Haftungsrecht und Denkmalschutzgesetz blockieren sich hier gegenseitig. So ziehen die Vorschriften zur Sicherheit öffentlicher Plätze und Gebäude keine Trennlinie zu historischer Bausubstanz. Umgekehrt dürfen Denkmäler nicht an aktuelle Sicherheitsstandards angepasst werden.
"Historisch wichtige Erinnerungsstätten sollen weiterhin öffentlich zugänglich sein und nicht wegen Ö-Normen oder anderer Vorschriften gesperrt werden müssen", forderten gestern Landeshauptmann Thomas Stelzer und LH-Stv. Manfred Haimbuchner. Den Besuchern sei klar, dass sie bei der Besichtigung nicht auf moderne Sicherheitsstandards vertrauen können. Ein Mindestmaß an Eigenverantwortung sei zumutbar, sagen Stelzer und Haimbuchner, die deshalb morgen im Landtag eine Resolution an die Bundesregierung einbringen wollen.
Heuer im Mai hatten die Veranstalter der internationalen KZ-Befreiungsfeier eigens eine Haftungserklärung unterzeichnet. Besucher durften unter der Aufsicht von eigens eingesetztem Sicherheitspersonal die Todesstiege betreten.
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