Vier Männer nach Messerstecherei in Linz vor Gericht
LINZ. Eine Messerstecherei mit fünf Verletzten einen Tag vor Weihnachten in der Linzer Altstadt hat für vier Beteiligte im Alter von 22 und 23 Jahren am Montag ein gerichtliches Nachspiel.
Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teilgenommen. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 soll es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der dieser verletzt wurde. Daraufhin sollen die Angeklagten die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein - der Erstangeklagte sogar mit einem Messer.
Lebensgefährliche Verletzungen
Dem 22-jährigen Österreicher, der vor Gericht immer wieder zwischen weinerlich und völlig ruhig schwankte, wird vorgeworfen, vier Menschen mit dem Messer in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen zu haben. Bei drei Opfern waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurden die Stiche "kräftig gegen den Körperkern" geführt. Der Mann selbst will das Messer überhaupt nur mitgehabt haben, weil seine Schwester einige Wochen zuvor zusammengeschlagen worden sei und er Angst gehabt habe, weil es in Österreich so viele Vorfälle mit Messern gegeben habe.
Der Erstangeklagte bekannte sich nur in zwei der vier Fälle und nur wegen Körperverletzung schuldig, wobei sein Anwalt auch prüfen möchte, ob vielleicht Notwehrüberschreitung oder ein entschuldbarer Notstand vorgelegen sein könnte. Sein Mandant will nicht angefangen haben, sondern selbst attackiert worden sein. Plötzlich sei seine Hand blutüberströmt gewesen, schilderte er. Er trug tatsächlich selbst eine Verletzung an der Hand davon - wie es zu dieser gekommen ist, ist jedoch unklar. Die Polizei fand am Tatort später jedenfalls nur ein Messer und die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann selbst verletzt hat.
"Habe es nicht hinterfragt"
Der 22-Jährige behauptete hingegen, "unter Panik" das Messer einem Mitangeklagten gegeben zu haben. Das bestätigte dieser auch, will aber erst dann gemerkt haben, dass die Klinge blutig war, als ihn die Polizei darauf aufmerksam machte. Auf die Frage, ob er sich nicht gefragt habe, warum ihm der andere das Messer gegeben habe, sagte er "so irrational es klingt, ich habe es nicht hinterfragt".
Am Montag standen noch die Einvernahmen sämtlicher Angeklagter und die Präsentation des gerichtsmedizinischen Gutachtens am Programm. Ein Urteil war für den Tag nicht zu erwarten, der Prozess wird am 18. November fortgesetzt.
Im Ausgeh-Viertel in der Altstadt war es in den vergangenen Monaten zu vorgerückter Stunde vor Lokalen immer wieder zu Zwischenfällen mit Messern gekommen. Das Areal wurde daher mit 1. November zur zweiten Waffenverbotszone erklärt. In der Altstadt ist damit - wie bereits seit längerem auf dem als Kriminalitäts-Hotspot bekannten Hinsenkampplatz - das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt.
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