Tod durch Silvesterknaller: Verkäufer muss doch nicht ins Gefängnis
EBERSCHWANG. Ein Pyrotechnikhändler, der nach dem Tod eines 17-Jährigen durch eine Kugelbombe in der vergangenen Silvesternacht eine teilbedingte Haftstrafe ausgefasst hat, muss doch nicht ins Gefängnis.
Ein Richtersenat im Oberlandesgericht (OLG) wandelte den unbedingten Haftteil in eine Geldstrafe um, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag einen Bericht einer Tageszeitung.
Laut OLG sei die Strafzumessung des Erstgerichts in Ried im Innkreis prinzipiell als richtig erachtet worden. Allerdings sei man zu der Ansicht gekommen, dass es weder aus general- noch aus spezialpräventiven Gründen eines unbedingten Haftteils bedürfe. Aus einem Jahr Haft, davon acht Monate bedingt, wegen grob fahrlässiger Tötung wurden so acht Monate bedingt und 240 Tagessätze a 60 Euro, also insgesamt 14.400 Euro, unbedingt.
Der 55-Jährige hatte eingeräumt, er habe gewusst, dass er den Knaller der Kategorie F4 nicht an den 17-jährigen Käufer abgeben hätte dürfen. Er habe aber dessen Drängen nachgegeben. Der Bursch verunglückte beim Zünden in der Silvesternacht in Eberschwang tödlich.