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Tod bei Silvester-Feuerwerk: Ein Jahr Haft für Kugelbomben-Verkäufer

Von René Laglstorfer, 16. April 2019, 10:25 Uhr
Prozess Kugelbomben-Verkäufer Ried
Bild: Daniel Scharinger

RIED/EBERSCHWANG. Der Verkäufer jener Kugelbombe, die einen 17-jährigen Innviertler beim Jahreswechsel aus dem Leben riss, ist wegen grob fahrlässiger Tötung zu zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Hier ist ein grober Fehler passiert. Dieser tödliche Unfall hätte verhindert werden können", eröffnete Staatsanwalt Alois Ebner die Verhandlung im Landesgericht Ried. Der nächste Jahreswechsel werde kommen und massenweise würden Leute nach Tschechien fahren und an "Standln" ähnlich gefährliche Feuerwerkskörper wie die Kugelbombe kaufen. "Das Strafmaß muss aufrütteln und aufzeigen, dass solche Gegenstände kein Kinderspielzeug sind. Sonst kann es gut sein, dass wir nächstes Jahr wieder hier sitzen mit einem ähnlichen Fall", sagt Ebner.

Der inzwischen 55-jährige Beschuldigte aus dem Großraum Linz handelte nur im Nebenerwerb mit Pyrotechnik und kannte die Familie des 17-Jährigen David M. aus Eberschwang schon seit dem Jahr 2014. Im Vorjahr um den 8. Dezember herum habe er David wieder in Eberschwang getroffen. "Ich habe ein kleines Feuerwerks-Sortiment verwahrt in einer Stahlkiste mitgehabt. Aber David wollte etwas Größeres. Ich hab' ihm gesagt, dass ich so etwas nicht mithabe", sagt der Angeklagte. Dann habe ihm der 17-Jährige "im halblauten Ton zugeraunt", dass er dann eben irgendwo anders hinfahren müsse. "Davon habe ich mich dummerweise breitschlagen lassen, aber einen Katalog hatte ich nie. David hat sich ausgekannt und genau gewusst, was er wollte." 

Mit der Abgabe eines Feuerwerkskörpers der Kategorie F4 hat der Beschuldigte gleich mehrere gesetzliche Vorschriften gebrochen. Der 17-Jährige hätte nicht nur einen Pyrotechnik-Ausweis gebraucht, den man frühestens im Alter von 18 erwerben kann, sondern zusätzlich auch eine behördliche Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft, dass beim Abfeuern der Kugelbomben die entsprechende Fachkenntnis, Erfahrung sowie eine Haftpflichtversicherung gegeben ist. 

Video: Der Verkäufer der Kugelbombe wurde am Dienstag schuldig gesprochen

"Vergleichbar, wie wenn Kugel aus Kanone geschossen wird"

Der Linzer Verteidiger des Angeklagten, Andreas Mauhart, betonte, dass im Gericht kein Bösewicht sitze, der aus niederen Motiven gehandelt habe. Es sei auch nicht um einen großen Bestellwert gegangen. "Meinem Mandanten war völlig klar, dass sich David die Kugelbomben beschaffen wird - entweder bei ihm oder in Tschechien." Diese seien bei uns nicht zugelassen und womöglich noch gefährlicher. Mauhart räumte jedoch ein, dass sein Mandant, der sich in psychiatrischer Behandlung befinde, für sich die falsche Entscheidung getroffen habe und plädierte auf fahrlässige Tötung statt grob fahrlässiger.

Auslöser für den tragischen Silvester-Unfall war laut dem Pyrotechnik-Sachverständigen René Langer, dass der 17-jährige David einem trügerischer Schluss aufsaß: Er sah nach dem ersten fehlgeschlagenen händischen Zündversuch der Kugelbombe noch eine lange Zündschnur. Der Verzögerungsstreifen dürfte jedoch bereits abgebrannt gewesen sein, aber durch Feuchtigkeit oder einen Wassertropfen nicht gezündet haben. Innerhalb von Millisekunden ist beim zweiten Zündversuch - erneut mit Feuerzeug - dann die restliche, noch etwa einen Meter lange Zündschnur durchgezündet, die im Profibereich elektronisch aus der Ferne gezündet wird. Im selben Moment, als die Kugelbombe startete, beugte sich der 17-Jährige mit dem Kopf über die Abschussvorrichtung. „Das ist vergleichbar, wie wenn aus einer Kanone eine Kugel geschossen wird“, sagt der Pyrotechnik-Experte Langer. Der Warnhinweis der Kugelbombe schreibt einen Sicherheitsabstand von 144 Meter beim Zünden vor.  

"Strafnachsicht wäre falsches Signal"

Nach der Aussage des Vaters des 17-Jährigen kommt es spontan zu einer bewegenden Versöhnung. Der 55-jährige Angeklagte aus dem Großraum Linz streckt dem Vater, der gerade den Gerichtssaal verlassen wollte, die Hand entgegen. Dieser erwidert den Handschlag. Die beiden Männer umarmen sich, klopfen sich auf die Schultern und haben Tränen in den Augen.

Am Ende entscheidet Richterin Belinda Schasching auf grob fahrlässige Tötung. „Ich glaube Ihnen, dass es Ihnen wahnsinnig leid tut und Sie das gerne rückgängig machen möchten. Aber Sie haben als erfahrener Pyrotechniker genau gewusst, dass man einem 17-Jährigen keine Kugelbombe der Kategorie F4 überlassen darf.“

Mildernd wertete die Richterin das reumütige Geständnis des Angeklagten, seinen Beitrag zur Aufklärung und seine Unbescholtenheit. „Gerade bei Todesfolge wäre eine bedingte Strafnachsicht aber ein falsches Signal“, sagte Schasching. Sie entschied auf zwölf Monate Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seinen Handel mit Pyrotechnik hat der 55-Jährige seit dem tödlichen Unfall aufgegeben. "Das Zeug rühre ich nicht mehr an."

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