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Probleme mit Zahlungsdienst: AK OÖ. half zwei betroffenen Konsumentinnen

Von OÖN, 24. Mai 2018, 00:04 Uhr
Probleme mit Zahlungsdienst: AK OÖ. half zwei betroffenen Konsumentinnen
AK-Expertin Ulrike Weiß Bild: VOLKER WEIHBOLD

GMUNDEN, VÖCKLABRUCK. Ein Fall in Gmunden, der andere in Vöcklabruck – beide Male gab es kulante Lösungen.

Klarna ist ein Zahlungsdienst, der bei Online-Bestellungen die Möglichkeiten zur Sofortüberweisung oder zur Bezahlung nach Erhalt der Rechnung bietet. Viele Kunden wählen die Zahlungsart "Rechnung", um bei unbekannten Lieferanten auf Nummer sicher zu gehen. Dabei kann es zu Problemen kommen: Konsumenten erhalten Mahnungen und überhöhte Zahlungsaufforderungen, wie zwei Frauen aus dem Salzkammergut. Ihnen konnten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ. behilflich sein.

Eine junge Gmundnerin bestellte im Dezember 2017 eine Fotoleinwand im Internet. Das Paket traf ein – jedoch ohne Rechnung. Diese kam im Jänner mit der ersten Mahnung. Die Mutter der Konsumentin bezahlte umgehend 26 Euro plus 12 Euro Mahnspesen. Im März 2018 erhielt die junge Gmundnerin ein Schreiben vom Rechtsanwalt, in dem 171 Euro – 26 Euro Grundforderung plus Betreibungskosten – verlangt wurden. Da sie selbst keine zufriedenstellende Lösung erzielte, wandte sie sich an die AK-Konsumentenschützer. Bei den Recherchen stellte sich heraus, dass Klarna die Zahlung durch die Mutter nicht zuordnen konnte und der Betrag auf das Konto zurücküberwiesen wurde. Nach Rechtsmeinung der Experten sei die Forderung bereits im Jänner erfüllt worden, und grundsätzlich stünden Betreibungskosten von 144 Euro nicht im Verhältnis zu einer Grundforderung von 26 Euro. Der Rechtsanwalt war zu einer Lösung bereit: Die Gmundnerin bezahlte die ursprüngliche Forderung von 38 Euro, im Gegenzug wurde auf 133 Euro Spesen verzichtet.

Ähnlich erging es einer Vöcklabruckerin, die sich bei "Wish" eine Hose und ein Korsett bestellt hatte. Da ihr nicht die gewünschten, sondern andere Artikel zugesandt wurden, retournierte sie die Ware noch am selben Tag. Trotzdem erhielt die Konsumentin laufend Mahnungen – zuletzt über 118 Euro. Sie meldeten den Irrtum bei Klarna und schickte auch den Postaufgabeschein der Retoure, konnte jedoch keine Lösung erzielen. Daher wandte sie sich an die AK OÖ. Mit Unterstützung der Konsumentenschützer wurde die gesamte Forderung ausgebucht.

Die Arbeiterkammer rät, Unterlagen zum Bestellvorgang und auch etwaige Rücksendebelege aufzubewahren sowie auf unberechtigte Zahlungsaufforderungen sofort und schriftlich zu reagieren. "Haben Sie selbst keinen Erfolg, unterstützen Sie die Experten der AK OÖ. gerne", bietet Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes bei der AK, an.

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1  Kommentar
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oldcharly (2.292 Kommentare)
am 24.05.2018 00:52

WISH sind laut deutschen Medien die grössten Gauner. Es bekommt nie jemand genau dass was er ""genau""bestellt hat.

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