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Welser soll Familienmitglieder missbraucht haben: 30 Monate Haft

Von nachrichten.at/apa, 20. Dezember 2021, 18:01 Uhr
(Symbolbild) Bild: VOLKER WEIHBOLD

STEYR. Ein 55-jähriger Welser ist am Montag in Steyr nicht rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft u.a. wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger verurteilt worden. Der Mann soll sich bereits seit 1996 an teils minderjährigen Verwandten vergriffen haben.

Ebenfalls schuldig gesprochen wurde er wegen schwerer Körperverletzung, pornografischer Darstellung Minderjähriger und mehrfachen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. In mehreren Anklagepunkten gab es auch Freisprüche.

Ins Visier der Justiz geriet der Angeklagte durch eine Anzeige aus seiner Familie im vergangenen Jahr. Seine Opfer waren laut Anklage sowohl weibliche als auch männliche Verwandte und Bekannte. Insgesamt waren sieben Betroffene angeführt. Dabei soll er auch sein Autoritätsverhältnis ausgenützt haben. Als weiteres Opfer sexueller Übergriffe sieht sich eine Schwägerin, die mehrfach belästigt worden sein soll. Bei Hausdurchsuchungen wurde obendrein kinderpornografisches Material sichergestellt. Die Anklage lautet unter anderem auf Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Unzucht mit Minderjährigen, schweren sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und pornografischer Darstellung Minderjähriger. Dazu kam noch der Vorwurf des schweren Diebstahls, weil er versucht habe, eine Bronzestatue aus dem Eigentum seiner Ex-Lebensgefährtin zu verkaufen. Laut einem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig.

Dass ein Teil der angeklagten Vorfälle schon sehr lange zurückliegt, machte es dem Gericht nicht gerade leicht. Die Zeugen erschienen ihm zwar durchwegs glaubwürdig, allerdings gab es in vielen Fällen Unklarheiten über den Tatzeitpunkt. Damit einher ging, dass nicht immer festgestellt werden konnte, ob die Betroffenen damals unter oder über 14 Jahre alt waren, was sich wiederum auf das Delikt und vor allem das Strafmaß auswirkt.

Urteil nicht rechtskräftig

In zwei Fällen - bei einer Nichte und einem Sohn - sah das Gericht den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Unmündiger als erwiesen an, in einem Fall eine schwere Körperverletzung in Form einer schweren Anpassungsstörung. In mehreren Fällen wurde der Mann wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt und das Gericht sah angesichts der Dateien auf seinem Computer den Tatbestand der pornografischen Darstellung Minderjähriger als erfüllt an. Bei mehreren Sexualdelikten, u.a. auch vom Vorwurf der Vergewaltigung, gab es einen Freispruch, ebenso vom Vorwurf des Diebstahls der Statue.

Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren wurde der Mann zu 30 Monaten Haft verurteilt. Einen bedingten Teil schloss das Gericht aufgrund einer schlechten spezialpräventiven Prognose aus - man ging nicht davon aus, dass ihn die bedingte Nachsicht von weiteren Taten abhalten würde. Sowohl Anklage als auch Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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