14-jähriger Autodieb: "Nur durch viel Glück hat es keine Toten gegeben"

LINZ. Mit einem Pkw raste ein 14-Jähriger auf der A7, bis er einen Unfall mit Verletzten verursachte. Gestern stand er vor Gericht.
Ob er glaube, gut Autofahren zu können, fragt die Vorsitzende des Jugendschöffensenats den angeklagten 14-Jährigen. "Ja, schon. Ich halte mich an die Verkehrsregeln", erwidert der eher schmächtige junge Bursch aus Rumänien. Es hätte wohl klügere Antworten als diese gegeben. "In der Anklageschrift steht aber etwas anderes", hält ihm die Richterin vor.
Der 14-Jährige gehörte zu einer Gruppe Jugendlicher im Süden von Linz, die sich fremde Autos "organisierten" und damit fest aufs Gaspedal stiegen. Im Dezember 2022 wurde aus einer dieser Spritztouren ein halsbrecherisches Desaster, das auf der A7 in Urfahr mit einem Unfall samt vier Verletzten – darunter der 14-Jährige selbst – endete. "Nur durch viel Glück und Zufall hat es keine Toten gegeben", betont die Richterin.
Angefeuert von seinen Begleitern raste der junge Rumäne damals – streckenweise mit bis zu 150 km/h – von Pasching über die Mühlkreisautobahn nach Gallneukirchen und wieder zurück nach Linz. Dabei überholte er am Pannenstreifen Autokolonnen, ignorierte und durchbrach Polizeikontrollen und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Exekutive. Dabei raste der 14-Jährige frontal auf einen Streifenwagen zu, dessen Lenker nur knapp eine Kollision abwenden konnte.
Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, am schwersten wiegt der Vorwurf der vorsätzlichen Gemeingefährdung. Erwachsenen drohen dafür bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, Jugendlichen bis zu fünf.
"Angefangen hat es bei mir mit einem Moped", zeigt sich der Bursch geständig. Da war er noch nicht strafmündig. Aufgebrochen oder kurzgeschlossen habe er die Fahrzeuge nie. Stets fand sich ein Schlüssel, der steckte oder im Handschuhfach aufbewahrt war. Insgesamt vier Fälle von unbefugtem Gebrauch von Kraftfahrzeugen sind angeklagt.
In seinem Plädoyer berichtete der Verteidiger Philipp Wohlmacher, dass der Bursch in seinem jungen Leben bereits Verwaltungsstrafgelder in der Höhe von rund 11.000 Euro angehäuft habe. "Sein Vater versucht, ihn zu unterstützen." Gestern kamen weitere Geldschulden dazu: die Entschädigung für die Unfallschäden und die offenen Rechnungen bei den Tankstellen, wo der Bursch Sprit für seine illegalen Touren gezapft, aber nicht bezahlt hatte – in Summe rund 3000 Euro.
Der mehr als 100 PS starke Golf, den er auf der A7 zu Schrott gefahren hatte, gehörte ausgerechnet einer Polizistin. Die Beamtin legte vor Gericht den Kaufvertrag vor. Sie habe für das Auto zwar nur 800 Euro bezahlt, doch dies sei ein Freundschaftspreis gewesen. Wert sei der Wagen sicherlich 2500 Euro gewesen, sagt die Geschädigte. Weil die Polizistin kein Schätzgutachten hat, werden ihr nur 800 Euro Ersatz zugesprochen.
Rund eineinhalb Monate war der 14-Jährige in Untersuchungshaft. Das sei ihm eine Lehre gewesen, beteuert er. Zu Wort kommt auch seine Bewährungshelferin. Ihr Bericht klingt optimistisch: Pro Woche seien es zwei Termine, die ihr Klient "verlässlich und kooperativ" wahrnehme. "Er geht auch wieder regelmäßig zur Schule und besucht wöchentlich seine Psychotherapie. Er konsumiert auch kein Cannabis mehr", sagt die Sozialarbeiterin. Von seinen früheren "Freunden", halte sich der 14-Jährige seither fern, ergänzte der Verteidiger.
Er hole jetzt seinen Schulabschluss nach, sagt der 14-Jährige. Danach wolle er eine Lehre machen und als Mechaniker oder Installateur arbeiten.
Elf Monate bedingt
Das Gericht verhängt eine Strafe von zwölf Monaten, elf sind bedingt, die U-Haft wird ihm angerechnet, sodass er nicht wieder ins Gefängnis muss. Weiters spricht der Senat die Weisung aus, dass der 14-Jährige weiterhin Psychotherapie und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen muss. Mit diesem Urteil sind Verteidiger und Anklägerin einverstanden: rechtskräftig.
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