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Messerattacke: Täter kommt in vollbetreute Wohneinrichtung

Von Thomas Streif, 29. Februar 2024, 21:40 Uhr
Messerattacke: Täter kommt in vollbetreute Wohneinrichtung
Unterbringungsantrag in Ried Bild: (Streif)

HELPFAU-UTTENDORF / RIED. 45-Jähriger war bei der Tat nicht zurechnungsfähig, Opfer wird ein Leben lang unter den Folgen leiden

Mehrfach stach ein 45-Jähriger am 1. Oktober 2023 in Helpfau-Uttendorf, Bezirk Braunau, auf seinen Schwager ein. Gestern fand im Landesgericht Ried ein Unterbringungsantrag wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung gegen den Mann statt. Das Schöffengericht musste also nicht über die Strafhöhe entscheiden, sondern darüber, ob der Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wird oder nicht. "Wie viele Male zuvor hat sich der Betroffene mit seinem Schwager unterhalten. Plötzlich hatte er eine Eingebung, dass er diesen töten müsse. Wenn nicht zufällig die Ex-Gattin des Täters gekommen wäre und ihn angefleht hätte, aufzuhören, dann hätte er wohl weitergemacht", sagte Staatsanwalt Alois Ebner.

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HELPFAU-UTTENDORF. Wilde Szenen spielten sich am 1. Oktober 2023 in Helpfau-Uttendorf ab.

Laut Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner war der 45-Jährige bei der Tat wegen einer Geisteskrankheit nicht zurechnungsfähig. In den vergangenen vier Jahren habe sich der "strebsame Mann" immer mehr verändert. Durch die Medikation habe sich dessen Zustand in der forensischen Klinik zuletzt verbessert. "Er ist einsichtig und weiß, dass die medikamentöse Behandlung der einzige Weg ist", sagte Kastner. Die Medikation, die einmal pro Monat von einem Arzt gespritzt werden müsse, sei der einzige Weg, die psychische Erkrankung unter Kontrolle zu haben. Mit dieser könne man von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum absehen. "Ich kann nicht mehr schlafen und meine Hand nicht mehr bewegen. Wer hilft mir jetzt? Der Täter ist nicht krank, er spielt seine Rolle", sagte das Opfer im Zeugenstand.

Für den Betroffenen wurde vorerst nicht die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum angeordnet. Stattdessen kommt er in eine vollbetreute Wohneinrichtung. Der 45-Jährige wurde unmittelbar nach Verhandlungsende aus seiner Anhaltung freigelassen und in die Wohneinrichtung der Pro Mente gebracht. Richter Stefan Kiesl wandte sich zum Abschluss noch an die Familie des Opfers. "Es ist unvorstellbar, was das Opfer erlitten hat, aber für Selbstjustiz ist in diesem Land kein Platz."

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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