Jede dritte Autoapotheke ist mangelhaft
LINZ. Vor der Urlaubsfahrt lohnt sich ein Blick auf den Verbandskasten im Auto, wie Überprüfungen des ARBÖ Oberösterreich zeigen.
Das Verbandszeug zählt mit Ausnahme von Italien, Frankreich und Spanien in allen Ländern Europas zu den mitführpflichtigen Artikeln. Aber es ist egal, ob die Mitnahme Pflicht ist oder nicht: den Verbandskasten sollte man einsatzbereit halten, gerade bei längeren Urlaubsfahrten. Von der kleinen Schnittwunde bei der Jausen-Pause bis zu kritischen Erste-Hilfe-Szenarien nach Unfällen ist die Spannweite an Situationen groß, die eine ordentliche Autoapotheke erfordern. Wer mit dem Auto auf Urlaub fährt, sollte deshalb vorab unbedingt einen genauen Blick auf die Autoapotheke werfen.
Wie der ARBÖ Oberösterreich bei seinen Pickerl-Begutachtungen feststellen musste, sind 30 Prozent der überprüften Verbandskästen abgelaufen. Von den rund 1219 überprüften Fahrzeugen, die im Juli innerhalb von zwei Wochen in den 13 ARBÖ-Prüfzentren in Oberösterreich gecheckt wurden, hatten 372 abgelaufene Inhalte im Erste-Hilfe-Päckchen mit an Bord. „Das Ergebnis zeigt einen klaren Handlungsbedarf. Regelmäßig stellen wir fest, dass an die Autoapotheke einfach nicht gedacht wird, solange man sie nicht benötigt“, so Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich. „Zahlreiche Verbandskästen waren bereits mehr als 24 Monate über dem Ablaufdatum. Diese Verbandskästen gehören dringend gewechselt, denn viele Inhalte werden im Laufe der Zeit und durch die starken Temperaturschwankungen im Auto unbrauchbar.“ Beispielsweise werden Einweghandschuhe porös, Mullbinden verlieren die Elastizität und Pflaster die Klebekraft. Nicht zuletzt kann die Sterilität von Wundauflagen nicht länger als fünf Jahre gewährleistet werden.
Empfehlung: Verbandskästen nach ÖNORM
Obwohl das Kraftfahrgesetz in Österreich nicht genau vorschreibt, was im Verbandskasten mitgeführt werden muss, empfiehlt der ARBÖ Kfz-Verbandskästen laut ÖNORM, deren Inhalt auf die meisten, typischen Verletzungen bei Unfällen abgestimmt ist. Die Autoapotheke sollte übrigens nicht irgendwo aufbewahrt werden: Als richtigen Aufbewahrungsort empfiehlt der ARBÖ eine eigene Halterung im Fußraum des Beifahrers, an der Innenseite der Tür oder an der Rückseite der Sitzlehne. Keinesfalls sollte die Autoapotheke auf der Hutablage oder dergleichen aufbewahrt werden: Bei einem Unfall können sich ungesicherte Objekte wie ein Verbandskasten im Fahrzeuginnenraum zu einem gefährlichen Geschoss verwandeln.
Und das ist einer der größten Lügen des ARBÖ, sowie unseriöse Geschäftemacherei.
§102 (10) KFG:
Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist mitzuführen.
Das Ablaufdatum eines Wundverbandes sagt nichts darüber aus, ob dieser noch steril ist. Dafür gibt es einen Indikator.
Weiters gibt es auch schon Erste Hilfekästen mit 20 Jahren Haltbarkeit.
Im Gegensatz zu einem betrieblich verwendeten Erste Hilfekasten darf in Österreich das Ablaufdatum beim KFZ Erste Hilfekasten überschritten sein, kann weder bei einer Verkehrskontrolle abgestraft werden, noch stellt es einen Mangel bei der §57a Überprüfung dar.
Aber nicht nur der ARBÖ, auch der ÖAMTC macht mit dem Verkauf von Erste Hilfekästen ein höchst unseriöses Zusatzgeschäft unter dem Thema abglaufene "Erste Hilfekästen".