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"Nichts kapiert!" – Neonazi kann hinter Gittern nachdenken

Von Thomas Streif, 04. März 2015, 05:24 Uhr
"Nichts kapiert!" – Neonazi kann jetzt monatelang hinter Gittern nachdenken
Ein gewohnter Anblick: Zum dritten Mal musste sich der 20-Jährige aus dem Bezirk Braunau vor dem Geschworenengericht verantworten. Bild: OÖN

BRAUNAU/RIED. Der 20-jährige Braunauer zitierte eine Passage von Hitlers "Mein Kampf" auf Facebook und wurde am Dienstag im Rieder Schwurgerichtssaal schuldig gesprochen. Bereits zum dritten Mal wird ihm Wiederbetätigung vorgeworfen.

Wie sich die Bilder gleichen: Wieder einmal nahm der 20-Jährige aus dem Bezirk Braunau gestern im Rieder Schwurgerichtssaal Platz – sechs Geschworene werden später zum Schluss kommen, dass der junge Innviertler schuldig ist. Wieder einmal – zum bereits dritten Mal – wirft ihm die Staatsanwaltschaft das Verbrechen der Wiederbetätigung vor.

Erst am 22. April 2014 war er zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Schon vor diesem Prozess, am 4. April 2014, wurde der Braunauer straffällig. "Wer leben will, der kämpfe also, und wer nicht streiten will in dieser Welt des ewigen Ringens, verdient das Leben nicht", zitierte der Beschuldigte auf Facebook eine Passage aus Hitlers "Mein Kampf".

Obwohl Staatsanwalt Alois Ebner damals ankündigte, das Facebook-Profil abermals vom Verfassungsschutz durchforsten zu lassen, löschte der Angeklagte das einschlägige Zitat erst fünf Tage nach dem Prozess, bei dem er zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden war.

Seiner Schuld ist sich der Mann, der demnächst zum dritten Mal Vater wird, nur bedingt bewusst. "Ich habe das Zitat im Internet gefunden. Es hat mich in einer schweren Phase mental aufgebaut", rechtfertigt er sich vor dem Geschworenengericht. Es sei ihm erst später bewusst geworden, dass es sich dabei um ein Zitat aus "Mein Kampf" handelte.

Staatsanwalt Alois Ebner schüttelt den Kopf. "Natürlich haben Sie das gewusst. Immerhin waren Sie jahrelang aktiv in der Neonaziszene verankert. Dort weiß man das."

Warum er denn das Zitat erst fünf Tage nach der Verhandlung 2014 gelöscht habe, will die Vorsitzende Richterin Claudia Lechner wissen. "Es kann schon einmal passieren, dass man vergisst, so ein deppertes Zitat zu löschen. Außerdem gehe ich nicht jeden Tag mein Facebook-Profil Schritt für Schritt durch", antwortet der Angeklagte.

Dann konfrontiert Ebner den Innviertler mit einem Zitat aus der Verhandlung im April 2014. Damals gab der Braunauer zu, dass er mehr oder weniger zu denen gehöre, die die Verbrechen des NS-Regimes leugnen oder verharmlosen. Ob sich das geändert habe, will Ebner wissen. "Dazu sage ich nichts, das ist für mich eine private Sache, die niemanden etwas angeht." Auch einen zweiten Versuch des Anklägers blockt der Beschuldigte ab: "Nein, ich sage dazu nichts!"

Erst als ihn sein Verteidiger noch einmal fragt, antwortet der Angeklagte, jedoch wenig überzeugend: "Ja, ich distanziere mich davon."

Empfehlung für die Haft

"Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Es ist fast genau das Gleiche, wie beim letzten Mal", sagt Ebner in seinem Schlussplädoyer. "Sie haben nichts kapiert. Früher sind Sie mit der Hitlerfahne rumgelaufen, und jetzt sind Sie halt ins Internet gewechselt. Man sollte Ihnen in der Justizanstalt ein Geschichtsbuch, aber nicht ,Mein Kampf’ in die Hand drücken. Vielleicht bringt das etwas."

Nach langer Beratung geben die Geschworenen ihre Entscheidung bekannt. Sechs Geschworene plädieren auf schuldig, zwei auf nicht schuldig. Die Richterin verurteilt den Angeklagten zu neun Monaten teilbedingter Haft. Drei davon muss der Mann im Gefängnis absitzen. Einen Haftaufschub wird der Angeklagte voraussichtlich nicht in Anspruch nehmen. "Wenn ich diese Woche keine Jobzusage bekomme, dann trete ich die Haft in einem Monat an", so der 20-Jährige. Der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab, daher ist der Richterspruch nicht rechtskräftig.

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