"Faschingsvideo" bringt Innviertlerin Klage von Tierärzten ein
INNVIERTEL. Gericht verurteilt Innviertlerin wegen YouTube-Video, jetzt folgt Berufungsverfahren.
Ein zur Faschingszeit unter dem Titel "Narrenfreiheit" gedrehtes und auf YouTube veröffentlichtes Video bringt einer Innviertlerin, die sich mit dem Handel von zoologischen Produkten und einer Hobby-Hunde-Tierzucht beschäftigt, großen Ärger mit der Tierärztekammer ein.
Ärger, der sie aus dem Titel "unlauterer Wettbewerb" mehrere Tausend Euro kosten könnte. Im Video, das bereits aus dem Internet entfernt wurde, waren ein "Wolf", ein "Rotkäppchen" und Hundewelpen zu sehen. Wobei der "Wolf", in den sich die Innviertlerin verkleidet hatte, im Video "absolute Narrenfreiheit" für alle Narren im Fasching ins Treffen geführt und sich durchaus kritisch geäußert hatte.
Man möge sinngemäß nicht gleich wegen jedem Wehwehchen einen Tierarzt aufsuchen und jedenfalls eine zweite Meinung einholen. Konkret stößt sich die Tierärztekammer an einer im Video geschilderten "Geschichte", bei der ein Hund plötzlich "harte Dippel am Bauch" gehabt habe.
Debatte um "Darmkrebs"
Ein Tierarzt habe Darmkrebs diagnostiziert und zu einer Operation geraten. Aber es habe sich bloß um schwer verdauliche Hartwurststücke gehandelt. Nach dem Rat, dem Hund Rizinusöl zu geben, sei der "Krebs" zwei Stunden später weg gewesen, so die Ausführungen im bereits entfernten Video.
Die Tierärztekammer brachte am Landesgericht Ried Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Die Beklagte schildere im Video eine durch sie vorgenommene Untersuchung in Form einer Anamnese und eine Behandlung mit Rizinusöl: Eine Vorgangsweise, die nur Tierärzten vorbehalten sei.
Auch gesunde Tiere dürfen nur von Tierärzten untersucht und behandelt werden, weil schon die Frage, ob ein Tier krank oder gesund ist, nur vom Tierarzt beantwortet werden könne, so die Argumentation. Durch die Fallschilderung im Video könnten Tierhalter veranlasst werden, auf die nötige Konsultation eines Tierarztes zu verzichten – das Verhalten der Beklagten sei geeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen, weil in der Bevölkerung vielfach die Meinung vorherrsche, "Pfuscher" würden ihre Leistungen zu günstigeren Preisen anbieten, so die Anwaltschaft der Kammer.
"Kein bloßer Faschingsscherz"
Der Versuch eines Vergleichs scheiterte. Das Landesgericht Ried verurteilte die Beklagte unter anderem dazu, der Gegenseite rund 10.000 Euro an Prozesskosten zu ersetzen. Aus dem Gesamteindruck des Videos sei nicht ableitbar, dass es sich um eine bloßen Faschingsscherz handelt, sondern dass die Beklagte zumindest unter gewissen Umständen von tierärztlichen Untersuchungen und Behandlungen abrate.
Dadurch könnten Tierhalter verleitet werden, nötige tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen nicht in Anspruch zu nehmen, so das Urteil. Damit sei eine Nachfrageverlagerung möglich, was in diesem Zusammenhang einen Wettbewerbsverstoß bedeute, so das Gericht.
Die beklagte Innviertlerin, die schon dutzende Videos produziert und ins Netz gestellt hat, beruft sich auf Meinungsfreiheit und künstlerische Freiheit. Es habe sich um ein Faschingsvideo gehandelt. "Da dürfte ja auch kein Frisör mehr einen Blondinenwitz machen", so die Innviertlerin. Die Beklagte will Berufung einlegen.
Die Anwältin der Beklagten, Sabine Wintersberger aus Ried, führt ins Treffen, dass es sich beim Video um einen Faschingsspaß gehandelt habe. Ihre Mandantin habe weder Untersuchungen noch Behandlungen durchgeführt. Es handle sich vielmehr um fiktive Geschichten. Zudem sei Rizinusöl rezeptfrei erhältlich.
Auch ein Mensch, der Verdauungsprobleme habe, müsse nicht zwangsläufig einen Arzt aufsuchen. Beim Einholen einer zweiten Meinung sei selbstverständlich ein weiterer Tierarzt gemeint.
"Keine Untersuchungen"
Das Verhalten der Mandantin sei nicht geeignet, den Wettbewerb zu beeinflussen. Zudem habe das Video im Internet nur wenige Aufrufe erreicht. Die Beklagte, die noch nie Tiere behandelt habe, das auch nicht wolle, könne auch keine Mitbewerberin im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sein. "Durch eine Überprüfung des Urteils durch das übergeordnete Gericht wollen wir eine Klagsabweisung für unsere Mandantin erreichen", so die Anwältin der Innviertlerin.
"Eine Vorgangsweise, die nur Tierärzten vorbehalten sei."
Wenn ich diese Vorgangsweise auf Menschen übertrage (bei Menschen sind die Gesetze ja noch strenger als bei Tieren) heißt das: Wenn ein Kind ein kleines Unwohlbefinden hat darf die Mutter keinen dafür geeigneten Tee verabreichen, sondern muss sofort zum Arzt. Und eine kleine Hautabschürfung zu desinfizieren und ein Pflaster draufkleben ist schon ganz unmöglich.
Geht's noch?
Wie in jeder Berufsgruppe gibt es auch Tierärzte, die satireresistent sind.
Oder man versucht aus allem möglichen Geld rauszuschlagen. Man liest ja viel von den verückten US-amerikanischen Prozessen, diese Welle schwappt immer mehr auch zu uns herüber!
Recht haben Sie.
Sowas gehört im Keim erstickt.
Wo kommen wir da hin wenn nicht jeder sofort zum Tierarzt geht, diese müssen ja schließlich auch was verdienen.
10.000 Euro Prozesskosten? San denn eh scho olle wahnsinnig? Sowas darf meiner Meinung gar nicht zur Verhandlung kommen. Das müsste vorab irgendwie geschlichtet werden. Es kann doch nicht sein, dass unsere (ohnehin stark überlasteten) Gerichte mit jedem Blödsinn zugepflastert werden...
Man muss eh net ois verstehen - oder?
...wenns ums Geld geht ...
verrückt ... in jeder Hinsicht!