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Ermittlungen in Hohenzell: Kosten für Aufschließungen nicht vorgeschrieben?

05. Dezember 2016, 03:49 Uhr
Ermittlungen in Hohenzell: Kosten für Aufschließungen nicht vorgeschrieben?
Derzeit vermuteter Schaden kann sich aber noch auf null reduzieren Bild: OÖN

HOHENZELL/LINZ. Nach Bericht durch Landesprüfer droht zwei ehemaligen Gemeindespitzen Ärger.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Ried ermittelt das Landeskriminalamt gegen den ehemaligen Bürgermeister von Hohenzell (bis 2015) und den ehemaligen Amtsleiter. Bei einem Prüfbericht der Direktion Inneres und Kommunales der Landesregierung kam der Fall ins Rollen. Die beiden Personen stehen im Verdacht, mehrere Jahre lang in bestimmten Fällen keine Anschlussgebühren vorgeschrieben zu haben.

Das bestätigt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf OÖN-Anfrage. Es gilt für beide die Unschuldsvermutung. Eine tatsächliche Schadenssumme sei derzeit noch nicht abschätzbar. Grundsätzlich geht es um als Baugrund gewidmete, aber noch unbebaute Grundstücke, die durch die Gemeinde bereits mit Wasser und Kanal aufgeschlossen wurden – für die die Gemeinde den Eigentümern Aufschließungskosten für Wasser und Kanal vorschreiben hätte müssen. Dies sei in vielen Fällen aber nicht geschehen.

"Bebauung reduziert Schaden"

Es sei vielfach zur Verjährung gekommen: Es dürften rund 35 Grundstücke durch den Prüfbericht des Landes bekannt sein, bei denen die Aufschließungskosten wegen einer Überschreitung der Fünfjahresgrenze derzeit nicht vorgeschrieben werden können.

Laut Staatsanwalt Ebner trete ein effektiver Schaden für die Gemeinde jedoch nur dann ein, wenn die gewidmeten und aufgeschlossenen Grundstücke niemals bebaut werden. Bei einer Bebauung werden die Summen wieder fällig – und es würde sich der Schaden nach Bebauung aller Grundstücke somit bis auf null reduzieren. Der "temporäre" Schaden belaufe sich laut aktuellem Ermittlungsstand unter 100.000 Euro, so Ebner. Allerdings sind die Ermittlungen und Einvernahmen noch nicht abgeschlossen.

Unabhängig davon kritisieren die Landesprüfer Hohenzeller Gemeinde-Bauprojekte, die ohne gesicherte Finanzierung gestartet worden seien, darunter der Musikheimneubau und der Neubau des Gemeindeamts. Dabei seien Vorgaben missachtet worden. Künftig können Projekte nur noch begonnen werden, wenn ein aufsichtsbehördlich genehmigter Finanzierungsplan vorliege.

Seitens der neuen Gemeindeführung heißt es, dass es sich um Altlasten handle. Man arbeite daran, zu bereinigen.

"Erheblich verschuldet"

Hohenzell sei "erheblich verschuldet", so die Prüfer: Die Finanzkraft der Gemeinde sei zwar gut. Dem stehe aber ein großes "Investitionsvolumen" gegenüber, verbunden mit einem dementsprechend hohen Nettoschuldendienst.

Der Schuldendienst werde sich durch die Realisierung der bereits laufenden Projekte beziehungsweise geplanter Projekte noch weiter erhöhen, wenn die Investitionssummen die Eigenmittelausstattung überschreiten. Zur Konsolidierung des Haushalts solle eine Neuverschuldung außerhalb des Siedlungswasserbaus unterbleiben.

Im Jahr 2013 mit Geiersberg und St. Marienkirchen gestartete Gespräche zur Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft seien 2015 unterbrochen worden. Die Prüfer appellieren an die Gemeinden, die Verhandlungen aktiv voranzutreiben. Weiters seien Möglichkeiten von Kooperationen beim Bauhof und in der Kinderbetreuung zu prüfen.

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