Im eigenen Garten und in der Donau: Gericht genehmigt Urnenbestattungen
LINZ. Die Gemeinden waren dagegen, doch das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden der Angehörigen statt
Im ersten Fall ging es um eine Frau in Schwanenstadt, deren letzter Wille es war, dass ihre Urne im eigenen Garten bestattet wird. Der Witwer stellte bei der Gemeinde einen entsprechenden Antrag, der aber von der Bürgermeisterin abgewiesen wurde.
Eine Widmung als Wohngebiet stehe einem Beisetzungsort grundsätzlich entgegen, es bestehe in der dicht verbauten Gegend „kein gebührender Abstand“ zu den Nachbarn, argumentierte die Stadtgemeinde. Und mehr noch: wie auf einem Friedhof sei an einer privaten Ruhestätte alles zu unterlassen, was der Würde und Weihe des Ortes nicht entspreche – dies könne „in einem Garten aber nicht gewährleistet“ werden. Auch die Friedhofsverwaltung und der Stadtpfarrer waren gegen die Urnenbeisetzung auf privaten Grundstücken.
Im zweiten Fall ging es um einen Linzer, dessen Asche in der Donau bestattet werden sollte. Die Schwiegertochter beantragte dies beim Magistrat. Ohne ein Ermittlungsverfahren habe die Linzer Stadtverwaltung den Antrag abgelehnt, heißt es in einer Medieninformation des Landesverwaltungsgerichts und pauschal auf einen angeblichen Erlass der oberösterreichischen Landesregierung verwiesen.
Diese Rechtsansicht sei aber falsch, so das Gericht: Gemeinden handeln beim Vollzug des Leichenbestattungsgesetzes „im eigenen Wirkungsbereich“, ein allfälliger Erlass des Landes wäre unanwendbar, dies alles seien „tragende und allgemeine Rechtsgrundsätze“, so das LVwG. Ob Urnenbestattungen im privaten Rahmen zulässig sind, müsse stets im Einzelfall geprüft werden.
Im konkreten Fall war die Bestattung in der Donau in einer biologisch abbaubaren Urne beantragt worden. „Eine Urne, die sich in einer bedächtigen Zeremonie nach Absinken auf den Grund des Flusses im Wasser langsam auflöst, widerspricht den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht“, hielt das Gericht dazu fest.
Es gibt ein OÖ Leichenbestattungsgesetz wo genau steht das urnen mit Genehmigung des Bürgermeisters auch ausserhalb vom friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Das Gesetz ist aus dem Jahr 1985 und es obliegt immer der jeweiligen Gemeinde. Es ist also nichts neues. UND urnen in der donau dürfen in Nö beigesetzt werden und das hat nix mit einer Biourne zu tun sondern es muss eine Ton oder Seeurne sein die hat unten ein Loch damit diese unter geht. Biournen gehen nicht unter sondern schwimmen. Als was hier die OÖ Nachrichten schreibem stimmt nicht ganz.
Gute Entscheidung des Gerichts!
Etwas mehrschichtige Sache: den Fall mit der Donau finde ich unproblematisch, wenn aber die Leute beginnen, ihren Garten zu einer Andachtsstätte zu verwandeln, dann sehe ich das aus Sicht der Person, die das macht ein.
Problematisch wirds vielleicht eher für den Erben/Käufer des Grundstücks, bei Umbauten, dergl.
Ist eine etwas verschärfte Frage von privaten Erinnerungsstätten für Unfallopfer neben der Fahrbahn, Unglücksfälle oder Suizide auf "fremdem" Grund. Solange diese Einzelfälle im Einvernehmen lösbar sind ists gut.
Wenn das auch für Bestattungen möglich sein soll, dann wäre eine saubere gesetzliche Lösung, zumindest als Richtschnur, von der man einvernehmlich abweichen kann, hilfreich.
Problematischer an privaten Begräbnisstätten (Extremfall: Urne überm Fernseher im Wohnzimmer) finde ich, dass diese nicht öffentlich zum Gedenken zugänglich sind.
Jedenfalls sind Regelungen (Umbettung) bei Hausverkauf... zu treffen.
Am Straßenrand ist niemand begraben, das sind ja "nur" Gedenkstätten.
wie geschrieben: "Ist eine etwas verschärfte Frage von privaten Erinnerungsstätten für Unfallopfer"
Grundsätzlich sollte der Bestattungsort die Möglichkeit der Erinnerung an die verstorbene Person bieten.
Dass daraus ein System der Geldbeschaffung durch Friedhofsverwaltungen und Kirche geworden ist, ist typisch für unsere Gesellschaft.
wie immer gehts doch nur ums abkassieren.man stelle vor jeder lässt sich in wald oder fluss verstreuen wo verdienen die ihre millionen in zukunft hmm
"Auch die Friedhofsverwaltung und der Stadtpfarrer waren dagegen..."
Eh klar, die Verwaltung befürchtet Gewinnentgang (!), so nach dem Motto:
"Wo kommen wir da hin wenn niemand mehr die Friedhöfe nutzt",
und der Pfarrer verharrt in konservativen Denkmustern.
Das Gesetz ist dazu eindeutig, es bräuchte eigentlich dafür keine übergeordnete Korrektur. Aber die Bürgermeister hat es offenbar nicht wahrhaben wollen, dass sie das genehmigen MUSS. Und dass da der Pfarrer mit eingebunden wird, ist sowas von falsch und auch eine Frage, ob da der Datenschutz eingehalten wurde (wie es der Artikeltext vermuten lässt). Wir sind schon lange weg von der religiösen oder sonst wie gearteten Bevormundung. Das Leben und auch der Tod sind eine persönliche Entscheidung und gehen einer Bürgermeisterin oder so gar nichts an. Genau genommen ist diese Korrektur mehr als peinlich für die Bürgermeisterin.
Bevormundung, wo immer möglich. Passt zu einem Untertanenstaat.
Das Ehepaar wird wohl am besten wissen, was für sie pietetvoll ist.
Immerhin wurde ein Dorfkaiser vom Gericht zurückgegriffen.
@rpruder
Aber gerade du stehst ja für eine Politik wo EINER das sagt was IHR zu denken habt. Aber wenn dir die Bevormundung hier reicht wandere doch nach Russland aus.
Ist völlig in Ordnung, was passiert mit den Urnen wo es keine angehörigen gibt ? Wo lande die?
wie bei allem kommt der kommerzielle Aspekt noch vor der Würde und Pietät🥺
reichen Inder streuen die Asche vom Flieger über dem Quellfluß vom Ganges aus
auf die „erhöhte“ Grabmiete will man eben auch nicht verzichten😉
Bei bisherigen Flussbestattungen in OÖ musste die Urne angeleint bestattet werden, wurde nach der Zeremonie wieder gesichert und dann erst nachträglich in Niederösterreich der Donau übergeben... Kann man nicht erfinden.
ist das ein Witz ? 🥺
nein das ist tatsache....letztens in orf oberösterreich gezeigt....