Denkmalschutz begünstigte Flucht in Garsten
GARSTEN. Ende Juni gelang zwei Häftlingen eine filmreife Flucht aus der Justizanstalt in Garsten. Jetzt wurden neue Details bekannt:
Wegen Vorgaben des Denkmalschutzes konnte die Nordseite des Konventtraktes nicht optimal gesichert werden, heißt es aus dem Justizministerium auf eine Anfrage der Neos-Abgeordneten Irmgard Griss.
Im Bereich der Nordseite gebe es "hinsichtlich der Außensicherung Verbesserungspotenzial", die zum Zeitpunkt des Ausbruchs wegen Auflagen des Denkmalschutzes aber nicht getroffen worden waren, heißt es in der Beantwortung. Inzwischen wurden jedoch Stachelbandrollen angebracht.
Vom Dach abgeseilt
Wie berichtet, hatten sich ein 29-jähriger Tschetschene und sein 35-jähriger russischer Zellengenosse mithilfe einer Wäscheleine vom Dach der Justizanstalt 14 Meter in die Freiheit abgeseilt. Zuvor hatten sie ein etwa zwanzig mal dreißig Zentimeter großes Loch in die Kellerdecke gebohrt, um auf das Dach zu gelangen. Als Hilfsmittel benutzten sie "manipulierte Werkmaterialien", so das Justizministerium. Beide hatten unter anderem wegen schweren bzw. versuchten schweren Raubs mehrjährige Haftstrafen ausgefasst. Die Ausbrecher sind nach wie vor der Flucht.
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Heißt für uns Steuerzahler weiter zahlen, statt zu versuchen, dass solche Leute gleich gar nicht nach Österreich kommen - aber welch schlimmer Gedanke!!!
Lieber Denkmalschutz, denk mal !
Äh, wie kommt man durch ein Loch in der Kellerdecke auf´s Dach???
Die Denkmalschützer stehen über den Dingen.
Abstriche müssen die anderen Machen.
Zum Beispiel muss der Bürger Abstriche im Schutz vor gefährlichen Straftätern machen. Da ist der Denkmalschutz eindeutig wichtiger!