Arbeiterkammer und OÖN informieren: Pensionen und Ihr Recht
LINZ. Nach einem langen und oft harten Arbeitsleben können Beschäftigte in Pension gehen und sich zur Ruhe setzen.
Klingt ganz einfach, ist es aber nicht immer. Rund um das Thema Pensionen stellen sich viele Fragen: Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen? Ab wann müssen auch Frauen bis 65 arbeiten? Wo muss ich die Pension beantragen? Und was gilt es bei einer allfälligen privaten Vorsorge zu beachten?
Antworten auf diese und weitere Fragen bekommen Sie bei der Online-Informationsveranstaltung "Achtung, Falle! Pensionen und Ihr gutes Recht" von Arbeiterkammer Oberösterreich und OÖN am Dienstag, 9. November, ab 18 Uhr auf nachrichten.at.
Live aus den Promenaden Galerien werden AK-Expertin Ulrike Weiß, AK-Experte Karl Brandstetter sowie AK-Präsident Johann Kalliauer Ihre ganz persönlichen Fragen beantworten. Die Fragen können Sie uns während der Veranstaltung per Mail stellen oder schon vorab schicken – und zwar an die Adresse achtung.falle@akooe.at
"Achtung, Falle: Pensionen und Ihr gutes Recht, Dienstag, 9. November, 18 Uhr, live auf nachrichten.at
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