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AK warnt vor unerlaubter Check-in-Gebühr
LINZ. Immer wieder würden Fluglinien Check-in-Gebühren erheben, obwohl das laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs nicht erlaubt ist.
Davor warnte gestern der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Aussendung. Dabei werden beim Check-in am Flughafen Gebühren eingezogen, ohne dass dies vorher beim Buchungsvorgang angekündigt würde. Mit einem Musterbrief von der Webseite der AK können Betroffene die Beträge zurückfordern. Weigern sich die Fluglinien, bietet der Konsumentenschutz kostenlose Unterstützung.
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