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Radikaler Vaterrechtler „hat der Justiz den Krieg erklärt“

29. Mai 2010, 00:04 Uhr
Richter Klaus-Peter Bittmann
Richter Klaus-Peter Bittmann vertagte den Prozess. Bild: APA

Auf dem Vorplatz des Landesgerichts Linz eine makabere Demo mit einem Dutzend Babypuppen, die das Kopfsteinpflaster säumen. Vor dem Schwurgerichtssaal ein dreifacher Sicherheitscheck samt Ausweiskontrolle durch die Polizei, als ob ein Mafiaboss der kalabrischen ...

Auf dem Vorplatz des Landesgerichts Linz eine makabere Demo mit einem Dutzend Babypuppen, die das Kopfsteinpflaster säumen. Vor dem Schwurgerichtssaal ein dreifacher Sicherheitscheck samt Ausweiskontrolle durch die Polizei, als ob ein Mafiaboss der kalabrischen ‘Ndrangheta vor Gericht stünde.

Dabei hat die Polizei anfangs gegen den Wiener „Vaterrechtsaktivisten“ Herwig B. (58) tatsächlich in Richtung des seit dem Tierschützerprozess vielzitierten Mafia-Paragrafen ermittelt. Doch davon war beim gestrigen Prozessauftakt nicht mehr die Rede.

Die Vorwürfe von Staatsanwältin Michaela Breier wiegen ohnehin schwer genug: gefährliche Drohung, Verleumdung, üble Nachrede, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und Stalking. Die mutmaßlichen Opfer: Richter, Gutachter, Beamte der Jugendwohlfahrt, sogar die Justizministerin. Der dreifach vorbestrafte gebürtige Tiroler lebte bis zu seiner Verhaftung in Wien. Das Verfahren wurde aus Objektivitätsgründen nach Linz delegiert. Im Kern geht es um Anzeigen, Drohbotschaften und Hasspamphlets, die der Mann im Internet veröffentlicht haben soll. Seit neun Jahren kämpft der Geschiedene um einen Kontakt zu seinen vier Kindern.

Seine Vatergefühle sind verständlich, seine derben Schimpfwörter, laut Staatsanwältin „aus der Sexual- und Fäkalsprache“, sind es nicht. „Er hat der Justiz den Krieg erklärt“, sagte Breier. Und die Justiz schlägt nun zurück: siebeneinhalb Jahre Haft beträgt der Höchststrafrahmen. Auf Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens – darin ist von „Streitsucht“ und „stark erhöhter Kränkbarkeit“ die Rede – beantragte die Staatsanwaltschaft zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigerin musste nur selten agieren, denn B. verteidigte sich wortgewandt selbst, indem er mit Paragrafen um sich warf und ausgiebig aus den tausende Seiten dicken Akten zitierte. Zwei Mal bezichtigte er einen Richter, der angeblich eine Falschaussage „der KM“ (Kindesmutter, Anm.) vertuscht hat, des Amtsmisbrauchs.

Zwei Mal ermahnte ihn Richter Klaus-Peter Bittmann, er dürfe als Beschuldigter niemanden verleumden. Beim dritten Mal musste der Tiroler den Saal verlassen. Der Prozess wurde vertagt. (staro)

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32  Kommentare
32  Kommentare
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( Kommentare)
am 14.01.2011 21:40

Was wir hier sehen ist nur eine Momentaufnahme. Man sollte mal den Grund erforschen, warum der Mann sich so aufregt. 1000 Seiten Akten können bei einem Streit vor dem Familiengericht schon zusammenkommen. Was da wohl drinsteht? Um diesen Fall beurteilen zu können, bräuchte man mehr Details.

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( Kommentare)
am 31.05.2010 18:47

Das Schicksal eines Michael Kohlhaas ist dem Herrn wohl nicht bekannt ? Es mag schon sein, dass ihm irgendwann einmal Unrecht widerfahren ist, aber deswegen alle möglichen Leute - von Richtern angefangen bis zu kleinen Magistratsbeamten - unflätigst zu bewerfen, das geht wirklich zu weit. Soo witzig ist deren Tätigkeit auch wieder nicht, dass solche Anwürfe im Gehalt inbegriffen wären.
Im übrigen leistet er all' jenen Vätern, die ehrlich und vernünftig ums Wohl ihrer Kinder fechten, eine Bärendienst - sie werden nämlich an solchen grenzwertigen Existenzen gemessen. Alleine dafür gehört dem Herrn schon eine übergebraten, aber leider ist das ja strafrechtlich nicht relevant.
Sein Kind möcht' ich auf jeden Fall nicht sein.
Wir können uns aber darauf verlassen, dass Herr Rat Dr. Bittmann die Sache und Herwig B. schon richtig einordnet.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 19:18

Von der Seite kannte ich Dich nicht.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 31.05.2010 11:26

Die Richter sind nur Menschen und mancher urteilt nicht nach Recht und Gerechtigkeit, sondern nach Bauchgefühl.
Welche Arbeit für die Justiz wäre wohl mit der Freunderlpartie vom KHG zu erledigen - dort geht überhaupt nichts weiter.

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oblio (24.740 Kommentare)
am 31.05.2010 07:12

das muss man sich sehr langsam auf der zunge zergehen lassen !!
was hat der mann getan ?
einen raub begangen?
jemand vergewaltigt ?
ist er ein kinderschänder ?
hat er vielleicht jemand um sein
gesamtes erspartes gebracht ?
eine bank ausgeraubt ?

i wo !!

ER HAT SICH ERDREIST UM SEIN RECHT ALS VATER ZU BEKOMMEN zu schimpfen !!
dass er dabei verbal etwas tiefer in die lade gegriffen hat, hat die herrschaften in den schwarzen roben so beleidigt, dass er genauso hart bestraft wird
als ob er ein kapitalverbrechen begangen hätte !!
warum nicht gleich
ein geschworenengericht ??

Geschworenengericht, entscheidet über alle Verbrechen und politische Delikte, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. mit einem Strafrahmen von mindestens 5 Jahren bis über 10 Jahren bedroht sind.

Damit macht sich die justiz NICHT
wirklich angesehener im volk !
ganz im gegenteil !!

hat überhaupt schon einmal jemand die KINDER gefragt ??

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 10:43

In §en übersetzt nennt man das dann "gefährliche Drohung, Verleumdung, üble Nachrede, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung und Stalking".

Das sollte man halt bedenken, bevor man "verbal etwas tiefer in die Lade greift"...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 10:55

nannte man das "staatsfeindliche Organisation".

Die ham's offensichtlich eingebleut, daß die Obrigkeit immer Recht hat.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 11:01

traurig

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Internerdhoernchen (4.967 Kommentare)
am 31.05.2010 11:14

aber der stoeffoe hat schon Recht.
Der Typ ist kein Harmloser und schon über Jahre hinweg bekannt! Nachdem er anscheinend seine Schuld nicht einsehen kann, kann ihm Ärgeres blühen, als nur die siebeneinhalb Jahre Häfen!

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12029563

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 11:27

als ich. Dem Bericht nach ist er halt ein Querulant - lästig, aber gewaltfrei.

Die Grenze, wo ziviler Widerstand strafbar wird, ist natürlich umstritten.

In der BRD werden Leute, die per Sitzblockade den Verkehr behindern, wegen "Nötigung" verurteilt, weil sie Kfz-Lenker zu Umwegen "nötigen".

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 11:39

... sind alle gefährlichen Droher.
Bis sie ihre Drohung wahrmachen ...

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Internerdhoernchen (4.967 Kommentare)
am 31.05.2010 11:50

und google danach:

herwig b. genderwahn linke zecken

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 14:23

Sollte man da nicht gegen Unbekannt in Richtung unterlassene Hilfeleistung ermitteln ...

"Sein eklatanter Nachteil ist sein Stil."

"Schlammschlacht gegen alles, was zwei Beine hatte und im justiznahen Beruf stand"

"95% der Einträge waren von Ablehnung, Hass, Geifer, Rivalität, Gegnerschaft, Streit und Händelsucht geprägt."

"Trotzdem blieben ihm seine Mitstreiter loyal gesonnen, weil sie seine kühle Intelligenz und scheinbar nie versiegende Kraft bewunderten."

Ich taumle von einem deja vu ins andere.
Dasselbe erlebt man täglich hier im Forum (ersetze "im justiznahen Beruf" mit "in FPÖ-Nähe").
In lang noch nicht so weit fortgeschrittener Ausprägung (noch), aber ... wehret den Anfängen!
;-)

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Internerdhoernchen (4.967 Kommentare)
am 31.05.2010 17:27

wenn du nach "genderwahn" googerlst in Form von youtube Videos!

Ich wollte es nur erwähnen, weil du schon wieder die Täter zu Opfern machen willst.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 18:21

Das versteh ich jetzt nicht.
Muss ich aber auch nicht, oder?
;-)

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 18:23

... nicht als Täter sehen, weil oder obwohl er ein F-ler ist?
Oder muss ich die Justiz als Täter sehen, weil oder obwohl er ein F-ler ist...

Da soll man sich noch auskennen!
Da hau ich mal auf einen drauf, der zufällig auch ein rechter ist, und dann ist´s auch wieder nicht recht.
Ich dachte auf die darf man sowieso wurscht warum ... zwinkern

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 18:31

ist doch die Logik, nicht? Also wenn sie mich für nix und wieder nix zwei Jahre einlochen, werd' ich wahrscheinlich auch verrückt.

Und nona tät' ich's für Rechtsbeugung und Amtsmißbrauch halten: Nur weiß ich halt, daß man "Es gilt die Unschuldsvermutung" dazu sagen muß.

Dem Manne, so unsympathisch er sein mag, gebührt Schmerzensgeld & Freilassung, so wie Elsner, der auf dem Altar des Wahlkampfs geschlachtet wurde.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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( Kommentare)
am 31.05.2010 18:56

...Sie würden auch nach Hilfe plärren, wenn Ihnen so eine Existenz aufsitzt. Aber wenn er wieder freikommt, kann der Herr B. ja in anderen Gegend unseres Planeten die Justiz reformieren. Mein Empfehlung: Somalia, Afghanistan...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 18:23

"95% der Einträge waren von Ablehnung, Hass, Geifer, Rivalität, Gegnerschaft, Streit und Händelsucht geprägt."

Genau dafür haben wir die Meinungsfreiheit, oder etwa nicht?

Und als Laie nehm' ich stoeffoe ernst mit der unterlassenen Hilfeleistung: Der Mann ist kein Straftäter, der ist krank: Der braucht Hilfe, kein Häfn.

Aber anscheinend sind Richter sakrosankt: Der Archipel Gulag läßt grüßen.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 11:40

dir zwinkern

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 16:00

"Obernstaub" und bedauerte die Abschaffung der Gaslaternen in Steyr, denn nur auf Gaslaternen könne man die "Oberen" stilgerecht aufknüpfen, meinte er.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 16:24

zwinkern

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 16:39

EOD

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 18:19

... und schon gar nicht persönlich.
SCNR

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( Kommentare)
am 31.05.2010 18:50

Wer mehrfach wegen des gleichen Deliktes vorbestraft ist, wen längere Zeiten hinter Gittern völlig unbeeindruckt läßt, soll der dann noch Streicheleinheiten kriegen, wenn er es immer noch nicht kapiert ??

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 19:53

wordenes Unrecht keineswegs weiterkämpfen, sondern den Schwanz einziehen sollte?

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 06:55

widerspruchslos hinnimmt, wird verfolgt und ins Häfen oder die Psychiatrie gesperrt. Völlig rechtsstaatlich, natürlich. Der Archipel Gulag läßt grüßen.

Am lustigsten ist, daß man "als Angeklagter niemand verleumden darf", was im Klartext heißt: Wer sich mit Richtern anlegt, darf sich nicht verteidigen.

Die Unschuldsvermutung gilt auch für die Justiz.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 10:39

... gibt´s doch wohl eine Bandbreite.

Unabhänging davon, ob sein Widerspruch berechtigt ist oder nicht:
Irgendwann wird´s bei dem Mann wohl 'klick' gemacht haben.
Und er hat die Grenze zum 'Normalen' überschritten - meinst du nicht auch?

Solche Menschen gibt´s. Ob´s da dann 'die Justiz' trifft oder die Ex, oder den Nachbarn ist dann eher Zufall ...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 11:13

"klick" gemacht hat und Grenzen überschritten wurden. Die Frage ist nur: Wer hat ihn soweit getrieben?

Sicher braucht der Mann ärztliche Hilfe. Es beschleicht einen halt das leise Gefühl, daß Exekutive & Justiz wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Wenn ich den Bericht nicht mißverstehe, hat er außer verbalen und schriftlichen Grenzverletzungen eigentlich nix angestellt.

Schlußendlich: Nicht jeder ist Jurist - übrigens haben's auch Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovic aus nicht völlig nachvollziehbaren Gründen zu einer Geldstrafe verurteilt - und nicht jeder hat den Bildungsstand, haarscharf an der Grenze des gerade noch nicht Strafbaren zu wandeln.

Und, btw, die Gesetze, die unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung erlassen wurden, werden und geplant sind, führen uns von Metternich Richtung Orwell.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eigentlich sollte die Unschuldsvermutung vor Gericht gelten und nicht unsere Meinungsfreiheit beschränken.

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 11:47

... den Mann ärztlicher Hilfe zuzuführen.
Freiwillig wird er´s ja nicht tun.
Damit man ihn zwangspsychiatrieren kann muss er aber erst was Grobes anstellen.
Das sind die juristischen Kanonen, die sie jetzt konstruieren.

Vielleicht ist es ja besser, wenn das jetzt aufgrund der "lästigen aber gewaltlosen" Drohungen geschieht.
Bevor man wartet, bis er die nächste Irrsinnsstufe erklommen hat ...

Das mit dem neuen Terrorismus-§en ist allerdings Unsinn.
Das hat ja auch nicht gehalten.

Jedenfalls ist das wieder mal ein Extrembeispiel, das kaum Rückschlüsse aufs Ganze zulässt.
Die meisten entrechteten Väter bleiben halt 'normal' ...

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stoeffoe (10.776 Kommentare)
am 31.05.2010 11:50

... um zu erkennen, was eine gefährliche Drohung usw. ist.
In dem Ausmaß jedenfalls.

Wobei dieser Mann mit seinem 1000-Seiten-Akt ja auf anderen juristischen Gebieten offenbar durchaus über überdurchschnittliche Kenntnisse verfügt...

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 31.05.2010 18:35

Womit ich nicht gesagt haben will, daß er einer ist.

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