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Halsbrecherische Flucht aus der Haft

Von Philipp Hirsch, 07. Februar 2018, 00:04 Uhr
Halsbrecherische Flucht aus der Haft
Der Häftling sprang aus dem zweiten Stock. Bild: Furtner

SCHÄRDING. Verurteilter Betrüger (43) sprang aus dem zweiten Stock der Gefangenen-Station im Krankenhaus Zuvor hatte er sich vermutlich selbst Verletzungen zugefügt, um in die Klinik überstellt zu werden

Mit gebrochener Nase, einem gebrochenen Jochbein und ausgeschlagenen Zähnen wurde am vergangenen Samstag ein Häftling der Justizvollzugsanstalt Suben ins Landeskrankenhaus Schärding gebracht. "Wir haben vermutet, dass es zu einer Schlägerei zwischen Häftlingen gekommen ist", sagt Anstaltsleiter Gerd Katzelberger.

Inzwischen vermuten die Ermittler, dass sich der 43-jährige Serbe, der noch bis Ende 2019 eine Haftstrafe wegen Betrugs hätte absitzen müssen, die Verletzungen als Teil eines ausgeklügelten Fluchtplans selbst zugefügt hat. "Seine Mitgefangenen wurden befragt. Niemand hat mitbekommen, dass irgendjemand dem 43-Jährigen etwas angetan hat."

Handy in Klinik geschmuggelt

Am Sonntag besuchte seine Familie den verletzten Strafgefangenen auf der gesicherten Station des Landeskrankenhauses Schärding. Bei diesem Besuch soll es dem 26 Jahre alten Sohn des Häftlings laut Polizei gelungen sein, seinem Vater ein Handy zuzustecken. Die Ermittler gehen davon aus, dass Vater und Sohn via Mobiltelefon die letzten Details der geplanten Flucht akkordierten.

Am Montagmorgen begann der 43-jährige Serbe, der seit Oktober 2017 seine Strafe in Suben verbüßte, sich immer wieder in seinem Krankenzimmer zu erbrechen. "Der Gestank ist irgendwann unerträglich geworden", sagt Katzelberger.

Katzelberger

Beamter öffnete das Fenster

Der Justizwachebeamte, der den Gefangenen bewachte, hatte Mitleid mit dem scheinbar Kranken und wollte frische Luft in das Zimmer lassen. "Der Kollege hat das Gitter auf der Innenseite vor dem Fenster entsperrt, auf die Seite geschoben und das Fenster geöffnet", berichtet der Anstaltsleiter.

Auf diesen Moment hatte der verurteilte Betrüger offenbar gewartet. Mit einem halsbrecherischen Sprung hechtete er aus dem Fenster im zweiten Stock mehrere Meter in die Tiefe auf ein Gebüsch unterhalb der Krankenstation. Ob der Häftling zuvor eine Substanz eingenommen hat, die die Übelkeit hervorgerufen hat, ist unklar.

Dort wartete wenige Meter entfernt bereits sein Sohn in einem Fluchtwagen auf ihn. Der Serbe stieg ins Fahrzeug, und sein Sohn brauste mit ihm gemeinsam davon. Sofort leitete die Polizei eine Alarmfahndung ein. Im Nachhinein schaue der ganze Vorfall mit den Verletzungen und der Übelkeit als "abgekartetes Spiel aus", sagt der Leiter der Justizvollzugsanstalt. Nur 35 Minuten nach dem Ausbruch konnten Beamte der Polizeiinspektion Aurolzmünster den Fluchtwagen im Gemeindegebiet von Reichersberg (Bezirk Ried im Innkreis) in der Nähe einer Tankstelle anhalten. Zu diesem Zeitpunkt saß der Sohn aber bereits wieder alleine im Wagen.

Er gab an, er habe seinen Vater in Reichersberg aussteigen lassen. Über seinen weiteren Verbleib wisse er aber nichts. Der Sohn wurde von der Polizei vorübergehend festgenommen, befragt und danach auf freiem Fuß angezeigt.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass der Geflohene vermutlich in einem Pkw mit Münchner Kennzeichen seine Flucht fortgesetzt hat. "Der Schluss, dass er sich nach Deutschland abgesetzt hat, liegt natürlich nahe", sagt Katzelberger.

Halsbrecherische Flucht aus der Haft
z Gerd Katzelberger, Leiter der JVA Suben. c Der Häftling sprang aus dem zweiten Stock der gesicherten Station.

"Menschlich gehandelt"

Der Justizwachebeamte, der das Fenster geöffnet hat, hat aus Sicht seines Vorgesetzten Katzelberger keinen Fehler gemacht: "So wie der Stand der Dinge ist, hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Der Kollege wollte menschlich handeln und das Zimmer lüften. Damit, dass ein kranker Gefangener plötzlich aus dem zweiten Stock springt, kann niemand rechnen."

Ausbruch ist keine Straftat

Dass er wegen seines Ausbruchs eine Zusatzstrafe bekommt, muss der 43-jährige Serbe nicht befürchten: Ein Ausbruch aus der Haft ist in Österreich kein strafrechtliches Delikt.

In der Regel werden jedoch bei einem Ausbruch gleichzeitig andere Straftaten begangen. Wird eine Tür aufgebrochen, ist es Sachbeschädigung. Wendet der Ausbrecher Gewalt gegen das Wachpersonal an, ist Körperverletzung ein möglicher Straftatbestand. Im Fall von Schärding scheint nach derzeitigem Ermittlungsstand nichts davon zuzutreffen.

Fluchthelfern droht in der Regel jedoch eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Im Fall von Schärding dürfte aber auch der Fluchthelfer keine Straftat begangen haben: Denn sind die Helfer Angehörige, bleiben sie straffrei.

Sollte der Ausbrecher von Schärding gefasst werden, muss er damit rechnen, dass er seine Strafe zur Gänze absitzen muss – ohne eine Chance auf vorzeitige Entlassung.

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12  Kommentare
12  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
strasi (4.410 Kommentare)
am 07.02.2018 19:59

Fluchthelfer keine Straftat unter Verwandten.
Flucht aus Gefängnis ohne andere Straftat auch nicht zu ahnden, außer
volle Strafe absitzen.
Ja hier hätte SSekr. Edtstadler Handlungsbedarf und auch solche
"Delikte" unter Strafe zu stellen.
Wetten, wenn Fluchthelfen ein Strafdelikt wäre und der Sohn
inhaftiert hätte werden können, wäre der liebe Papi bald gekommen
um seinen Jüngling auszulösen.
Aber sooooooooooooooo!!!

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spacer (1.513 Kommentare)
am 07.02.2018 10:50

Den haben wir jetzt sozusagen auf freiwilliger Basis nach Deutschland abgeschoben 😁

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Juniper (352 Kommentare)
am 07.02.2018 09:38

Warum sind die Gitter so.angebracht, dass sie zum öffnen des Fensters entfernt werden müssen? Jede Hausfrau bringt ein Insektenschutzgitter auf der (Aussen)Seite an ....

DAS finde ich das eigentlich peinliche....

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christ13 (816 Kommentare)
am 07.02.2018 09:29

Spätestens jetzt weiß ich, was Vollholler sind! Unsere Gesetzgeber! Wahrscheinlich werden dann Fluchthelfer mit dem Goldenen Verdienstkreuz ausgezeichnet! Wär doch was! Alles nur bei uns möglich! Da dürften derart Verstudierte am Werke sein, daß einem nur so graust! Da wird so lange studiert, bis der letzte Funken Hausverstand auf der Strecke bleibt!!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 07.02.2018 08:22

im Artikel :

Ausbruch ist keine Straftat

Dass er wegen seines Ausbruchs eine Zusatzstrafe bekommt, muss der 43-jährige Serbe nicht befürchten: Ein Ausbruch aus der Haft ist in Österreich kein strafrechtliches Delikt.

heee , was ist das für eine Gesetzgebung ?

eine Blamage sondergleichen für Österreich . UNFASSBAR .
na warum öffnet ihr dann nicht gleich alle Fenster und Türen ?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.02.2018 08:29

Das ist ein alter Hut, NOCH älter als du, pepone.

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Abraxas (1.596 Kommentare)
am 07.02.2018 08:17

"Ausbruch" ist keine Straftat? Erstaunlich, Sachen gibt's...

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.02.2018 08:33

Ich musste auch 22 werden, bis ich das erste Mal von der Soliduslinie hörte.

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Abraxas (1.596 Kommentare)
am 07.02.2018 08:39

Was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich habe die Soliduslinie grad nachgeschlagen und musste enttäuscht feststellen, dass das mit dem überhaupt nichts zu tun hat...

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 07.02.2018 08:04

Mich interessiert, warum dieser Schmarrn eine halbe Woche oder mehr durch die Nachrichten Geistern muss.
Hilft es wem außer der Papierfabrik?
Freut es wen außer Opel?
Was ist überhaupt wahr?

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Orlando2312 (22.327 Kommentare)
am 07.02.2018 07:33

Tibor Foco lässt grüssen grinsen

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lancer (3.688 Kommentare)
am 07.02.2018 07:23

jedenfalls scheint der Typ ein harter Knochen zu sein.

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