Facebook-Foto auf Pullover: Steyrerin klagt
STEYR. Erstaunt war eine junge Frau aus Steyr, als sie ein Foto von sich auf einem Pullover entdeckte. Das Motiv hatte sie vor sieben Jahren auf Facebook hochgeladen.
2011 hatte Ivana A. ein Selfie von sich auf Facebook hochgeladen. Sieben Jahre später findet sich das Motiv auf Pullovern einer Schweizer Modekette wieder. Das Label hatte das Bild ohne Einverständnis der Frau als Motiv für seine Kleidungsstücke genutzt. Auf dem Foto ist sie selbst mit dickem Winterpullover und Haube zu sehen. Wie es dazu kommen konnte, ist der Steyrerin ein Rätsel. Sie selbst erfuhr zufällig davon: Ihre Schwägerin hatte das Kleidungsstück im Jänner in einer Modeboutique der Schweiz entdeckt und sie darauf informiert. "'Bist das nicht Du?", hat sie gefragt und mir ein Foto per Whatsapp geschickt", erzählte Ivana A. am Samstag in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt". Sie sei "total verwundert und schockiert" gewesen, so die Oberösterreicherin.
Als sie kurze Zeit später auch in einem Geschäft in Steyr einen Pullover mit ihrem aufgedruckten Foto entdeckt, schaltet die junge Frau einen Anwalt ein. Durch die unerlaubte Verwendung des Fotos soll die Frau an ihrem Recht auf das eigene Bild geschädigt worden sein. Wie das Bild auf den Pullover gelangt ist, ist nach wie vor unklar. Die Spur führe nach Asien, wo auf Modemessen Designs für Alltagskleidung angeboten werden, erklärte Anwalt Hubert Niedermayr in der ORF-Sendung. Die beiden Modeketten, in deren Filialen der Pullover angeboten wurde, wollten sich zu dem Fall nicht äußern.
Pullover-Model wider Willen: Zum "Bürgeranwalt"-Beitrag
Riesenproblem... ein altes Bild. Wenn ich das nicht will, poste ich eben keine Bilder auf FB.
nein, nur weil jemand ein Bild postet darf man es nicht einfach benutzen, ... es gibt da sowas wie Gesetze, weisst du, ..
Aaaach. Ich habe das Teilportrait einer Schwarzen mit besonders schönen Lippen als thumbnail in meiner homepage gehabt. Nach vielen Jahren hat sich eine freundliche Dame mit einer unfreundlichen Gebühr dafür gemeldet
Sie war kulant und hat einen Teilbetrag akzeptiert.
Würde Facebook sich keine Lizenz einräumen lassen,
könnte das Bild nicht verbreitet, geteilt oder geliked werden,
ohne dass Facebook gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Facebook spricht von einer „Nutzung“ der Fotos,
schränkt die Lizenz aber nicht auf eine Nutzungsart ein,
d. h. Facebook könnte die Fotos theoretisch im gleichen Umfang und auf die gleiche Art nutzen wie der Fotograf selber.
Facebook behält sich außerdem vor, Unterlizenzen zu erteilen und die Lizenz zu übertragen.
Aufgrund des Kündigungsrechts ist es auch selten, dass Facebook Pullover mit Ihrem Foto herstellt um sie im großen Stil zu verkaufen.
Spätestens wenn man das Foto bei Facebook löscht, müssten diese Artikel nämlich eingestampft werden – Facebook hätte schließlich für die Fotonutzung keine Lizenz mehr.
Also, liebe FB Nutzer, in Hinkunft Vertragsinhalte lesen und vorsichtshalber doch auf das Verbreiten von Peinlichkeiten verzichten.
Glaube nicht, dass FB das verkauft hat, ist also nicht zuständig (wenn es überhaupt das Bild ist).
Gegen Nutzer von Facebook-Inhalten z.B. in Bangladesh oder Vietnam zu klagen wird sicher lustig.
Wenn du bei Facebook Fotos hochlädst, räumt sich Facebook wie Instagram und WhatsApp die Nutzungsrechte für diese ein. Denn auch in diesen Geschäftsbedingungen steht, dass du „eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest“ (Stand: Februar 2017) an das Unternehmen überträgst. Wie auch bei Instagram und WhatsApp darfst du deine Fotos weiterhin nutzen, wie du möchtest. Aber Facebook darf diese weltweit verwenden, verbreiten und auch an Dritte verkaufen, also kommerziell nutzen. Diesen Geschäftsbedingungen hast du mit deiner Anmeldung auf der Plattform bereits zugestimmt. Das heißt, auch das Posten eines Widerspruchs gegen die AGB, wie sie zeitweise bei Facebook kursierten, sind wirkungslos.
Facebook ist sowieso aus dem Spiel, weil hochgeladen hat der Nutzer und das Foto benützt hat auch ein Nutzer. Und letzteren muss man einmal finden, irgendwo zwischen dem Hindukusch und Sulawesi.
Die AGBs wurden vor Jahren geändert.
Die „Fotoklausel“ in den Facebook-AGB ist rechtswidrig – doch Facebook scheint es nicht zu kümmern
Für etliche Juristen besteht allerdings kein Zweifel, dass die besagte AGB-Klausel rechtswidrig ist. Derselben Meinung war das Landgericht Berlin, das in seinem Beschluss vom 11.02.2016, Az.: 16 O 551/10, schließlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen Facebook verhängte. Dennoch hat das soziale Netzwerk bis heute darauf verzichtet nachzubessern.
Kommt immer drauf an, was man damit macht:
BVT: EGS-Leiter teilte rassistische Karikaturen auf Facebook
Wolfgang Preiszler, Leiter der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), der die Hausdurchsuchungen in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geleitet hat, hat auf seiner Facebook-Seite rassistische Karikaturen, Inhalte rechtsextremer Quellen sowie Postings prominenter „Staatsverweigerer“ geteilt und gelikt. Das belegen entsprechende Screenshots auf der Plattform FPÖ Fails.
ORF.at
Die AGBs von Facebook sahen eine Zeit lang die Gewährung eines kompletten Nutzungsrechts für die hochgeladenen Medien vor.
So wird‘s vermutlich gewesen sein. 👍🏻
Man sollte nicht glauben, dass man mit seinem Gesicht das "Einzige" auf der Welt ist, es gibt so viele Doppelgänger und ich habe mich selber auch schon gesehen!
Klar !
Im Spiegel beim Schminken.
GunterKoeberl-Marthyn,
das stimmt. Ich kann mich noch gut an einen Doppelgänger von Helmut Khol erinnern. Der ist damals auch im Fernsehen gewesen. Dann ist einer auf die Bühne gegangen und man wusste nicht mehr, wer der echte Helmut Khol war. Das Lachen hat beide schwach unterscheiden können.
links ist die Nase viel runder, rechts spitzer. Haare auch etwas anders "gelegt". Ist das wirklich dieselbe Person? Mit der Optik gibt es doch junge Mädels mit langen Haaren im Dutzend.
Bedenklich finde ich es allerdings schon, wenn da tatsächlich eine Fa. ihr Bild ohne zu fragen - und ohne Honorar - verwendet hat.
Wieder mal ein Hinweis dafür, wie dubios Seiten wie FB sind. Und dass man nicht genug aufpassen kann, was von einem im Netz landet!
Sie sei "total verwundert und schockiert" gewesen, so die Oberösterreicherin.
Jetzt geht es aber wohl eher darum, wie man daraus Kapital schlagen kann.
Mehr Kapital draus schlagen
Nicht von Anfang an.
Als Amateurfotograf bist heute arm dran, du darfst praktisch keine Leute mehr fotografieren in der Öffentlichkeit, als Elternteil gehst ein Risiko ein, Kinderbilder zuzulassen oder leichtfertig (fb) zu veröffentlichen.
Naturvölker hatten immer diese Haltung.
Kultivierte Menschen bei uns wollen auch nicht, dass ihr Bild überall herumfliegt.
Da haben es andere leichter.
Bilder zu veröffentlichen geht doch auf einer eigenen homepage.
Vor Jahren hatte ich schon GeoCities und andere und meine eigenen URLs.
Oh Gott, oh Gott, wie sind die Leute.
Wer sich bei FB registriert, nimmt zur Kenntnis und willigt ein, dass die aufgeladenen Bilder ins Eigentum von FB übergehen.
Und sich wundern?
Schaut toll aus.