Chefs des Neonazi-Netzwerks "Objekt 21" erneut vor Gericht

WELS. Zusätzlich zu ihrer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen naionalsozialistischer Wiederbetätigung müssen sich die Bosse des Neonazi-Netzwerkes "Objekt 21" ab 4. August wegen weiterer Straftaten verantworten.
Ein deshalb rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilter Rotlichtboss hatte Leute aus dem Pool des "Objekt 21", eines rechten "Freizeit- und Kulturvereins", der im Bezirk Vöcklabruck sein Unwesen trieb, als Männer fürs Grobe angeheuert. Auf das Konto seiner Neonazi-Schutztruppe sollen mehrere Brandstiftungen in einschlägigen Etablissements in Wien oder die Einschüchterung von Konkurrenten - etwa mit Buttersäureanschlägen, giftigen Skorpionen oder körperlicher Gewalt - gehen. Aber auch Überfälle, Einbrüche und Vermögensdelikte sowie Verstöße gegen das Waffengesetz werden der Gruppe zugerechnet.
Die Chefs dieser Organisation waren laut Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten. Etliche Taten sollen sie selbst begangen, andere delegiert haben. Einige ihrer Kameraden wurden bereits teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Für das Verfahren gegen die Rädelsführer sind vorerst neun Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht plant wegen der Gefahrenlage rund um den Prozess umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen.
Die 30 und 33 Jahre alten Angeklagten wurden wegen Wiederbetätigung bereits nicht rechtskräftig zu Haftstrafen von vier und sechs Jahren verurteilt.