Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Betrugsprozess um Patientenhonorare wieder vertagt

Von staro, 01. Dezember 2015, 11:11 Uhr
Staatsanwaltschaft Linz Landesgericht Bezirksgericht
Landesgericht Linz Bild: Weihbold

LINZ. Der Prozess gegen den ehemaligen Chef des Linzer Unfallkrankenhauses der AUVA, Albert Kröpfl ist erneut vertagt worden.

Bekanntlich wirft die Staatsanwaltschaft dem renommierten Chirurgen vor, 700.000 Euro an Honoraren von Sonderklasse-Patienten nicht, wie es angeblich vereinbart worden war, an die Oberärzte weitergeleitet, sondern selbst kassiert zu haben.

Der Angeklagte fehlte krankheitsbedingt. „Ein gestandener Mediziner sollte einen grippalen Infekt aushalten“, rügte der Richter die Abwesenheit. Dem Verteidiger platzte daraufhin der Kragen: „Das ist ungeheuerlich. Ich lehne den Vorsitzenden wegen Befangenheit ab.“  Der Anwalt hatte schon zuvor kritisiert, dass im Prozess erkennbar gewesen wäre, welchen Zeugenaussagen Der Richter Glauben schenken würde. Der Schöffensenat zog sich zur Beratung zurück, lehnte den Antrag aber ab: es lägen keine Gründe für eine Befangenheit oder Parteilichkeit vor.

Patientenhonorare

Nach wie vor liegen Beweisanträge der Verteidigung auf dem Tisch. Der Anwalt des Angeklagten will die Zeitaufzeichnungen der Ärzte beschaffen lassen, um zu beweisen, dass den nachgeordneten Kollegen rechtlich gar keine Anteile an den Patientenhonoraren zugestanden seien. Vielmehr habe es sich um „freiwillige Zuwendungen“ bzw. „Geschenke“ des  Ärztechefs an seine Kollegen gehandelt, daher könne der Angeklagte auch keinen Kollegen um fix vereinbarte Anteile betrogen haben. Denn diese Anteile wären den Kollegen nur zugestanden, wenn sie die Privatpatienten außerhalb der Dienstzeit behandelt hätten, argumentiert die Verteidigung. Die Staatsanwältin widerspricht dieser Ansicht. Bei der Beurteilung der Betrugsfrage gehe es nicht um dienstrechtliche Vorschriften, sondern um eine „wirtschaftliche Betrachtungsweise“. Ob die Arbeitszeitaufzeichnungen nun ausgehoben werden müssen oder nicht, soll in der nächsten Verhandlung entschieden werden, die am 23. Dezember stattfindet.

mehr aus Oberösterreich

Unfalltod von Fußballer auf der A1: Angeklagter (41) verurteilt

"Suchtpeers": Glaubwürdige Prävention an Oberösterreichs Schulen

Ausbildung zum Fachsozialbetreuer: Künftig kein Schulgeld mehr

Bei Paragleiter-Flug: 23-Jähriger prallte gegen Straßenlaterne

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

2  Kommentare
2  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Juni2013 (9.869 Kommentare)
am 01.12.2015 18:51

"„Ein gestandener Mediziner sollte einen grippalen Infekt aushalten“, rügte der Richter die Abwesenheit." Ganz egal ob Mediziner oder eine andere Person.
Alleine wegen dieser unverschämten, menschenverachtenden Aussage gehört dieser ungehobelte Typ aus dem Richteramt entfernt. Sich als Jurist, der sonst bei jeder Kleinigkeit nach einem Gutachter schreit, anzumaßen, über die gesundheitliche Verhandlungsfähigkeit urteilen zu können, ist unglaublich. So ein Verhalten ist einfach nicht tragbar.

lädt ...
melden
antworten
Arminius11 (573 Kommentare)
am 01.12.2015 11:42

Was ein Penn kann, kann ein Arzt schon lange!

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen