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Autolenker stieß Radfahrer nieder und fuhr davon: Geldbuße

Von (staro), 26. Jänner 2016, 00:04 Uhr
Autolenker stieß Radfahrer vorsätzlich nieder und fuhr davon: Geldbuße
Bild: Harald Dostal

LINZ. Autofahrer geriet in Radfahrer-Demonstration und verlor die Nerven.

Mit dem geborgten Audi A6 eines Bekannten war ein 31-jähriger Autohändler am 30. Oktober 2015 auf der Lastenstraße in Linz unterwegs, als er in einen Schwarm Radfahrer geriet. Bei der etwa 50-köpfigen Gruppe handelte es sich um eine Demonstration der Initiative "Critical Mass", die für die Rechte von Radfahrern im Straßenverkehr eintritt.

"Plötzlich war ich in dieser Traube von Radfahrern und konnte nicht mehr weiter. Ich wollte doch nur vorbei", sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Die Radfahr-Demonstranten hätten noch mit den Händen auf das Dach des teuren Wagens geklopft. "Die haben mich belächelt und provoziert", sagte der 31-Jährige.

Dann kam es zu der "Kurzschlusshandlung". Der Lenker ließ den Motor des 200-PS-Autos mehrmals aufheulen, bahnte sich den Weg durch die Menschentraube, stieß einen der Radfahrer mit dem Wagen nieder und fuhr davon. Ein Handy-Video, das auf Youtube landete, zeigt den Vorfall, der ganz nach Absicht aussieht. Dass er den Lenker dadurch aber absichtlich schwer am Körper verletzen wollte, stellte der Beschuldigte vehement in Abrede.

Autolenker stieß Radfahrer vorsätzlich nieder und fuhr davon: Geldbuße
Aufnahmen eines Handyvideos, das im Internet landete, brachten Autofahrer auf die Anklagebank. Bild: Internet

 

Der 27-jährige Radfahrer dürfte Glück gehabt haben. Er prallte auf dem Asphalt auf, zog sich aber nur einen blauen Fleck zu. Auch sein Brustkorb schmerzte. "Ich konnte einige Tage lang keine Klimmzüge mehr machen", sagte der sportliche Radfahrer. Auf Schmerzensgeld verzichtete er, begehrte nur Schadenersatz in Höhe von 30 Euro. "Die Halterung vom Fahrradcomputer war kaputt und das Lenkerband war aufgerissen." Die Entschuldigung des Autohändlers nahm er an. Richter Christian Hochhauser rückte vom Vorwurf der versuchten, absichtlich schweren Körperverletzung ab und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 1800 Euro wegen leichter Körperverletzung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 

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