Google zahlt für unerlaubte Internetkäufe durch Kinder
WASHINGTON. Nach Apple muss auch Google für unerlaubte Internetkäufe durch Kinder eine saftige Entschädigung zahlen. Laut US-Aufsichtsbehörde FTC stimmte der Suchmaschinenriese einem Vergleich über mindestens 19 Millionen Dollar (14,45 Millionen Euro) zu.
Das Geld soll an Eltern gehen, deren Kinder bei Apps aus dem Online-Laden Google Play auf unbeaufsichtigte Einkaufstour gegangen waren. Im Gegenzug stellt die FTC ein Verfahren gegen den US-Konzern ein.
Die sogenannten In-App-Käufe, die Kinder ohne das Wissen ihrer Eltern auf Smartphones oder Tablets tätigten, gehen bis ins Jahr 2011 zurück. Der Nachwuchs bestellte dabei für Spiele und andere Softwareprogramme aus Google Play Zubehör oder virtuelles Geld. Durch diese Zukäufe können schnell Kosten in dreistelliger Höhe entstehen.
Unter den Auflagen der FTC muss Google nun alle Nutzer seines Online-Ladens kontaktieren und auf die Möglichkeit einer Entschädigung hinweisen. Mit dem Vergleich stellt Google mindestens 19 Millionen Dollar bereit. Eine Obergrenze gibt es nicht - sie hängt davon ab, wie viele Betroffene sich melden. Sollten die 19 Millionen Dollar zu viel sein, geht der Rest an das US-Finanzministerium.
FTC-Chefin Edith Ramirez erklärte, dass die Bestimmungen des Verbraucherschutzes im Zeitalter des mobilen Internets weiter Gültigkeit besäßen. "Verbraucher sollten nicht für Käufe bezahlen müssen, die sie nicht autorisiert haben", fügte sie hinzu. Google nahm an seinem Online-Shop nach eigenen Angaben bereits Änderungen vor, um Eltern vor unerwünschten Kosten durch In-App-Käufe ihrer Kinder zu schützen. "Wir sind froh, diese Angelegenheit hinter uns gebracht zu haben", sagte ein Unternehmenssprecher.
Einen ähnlichen Vergleich hatte die FTC Anfang des Jahres bereits mit Apple geschlossen. Der Technologiekonzern erklärte sich damals zu einer Zahlung von mindestens 32,5 Millionen Dollar bereit. Die Aufsichtsbehörde geht wegen In-App-Käufen von Kindern seit Juli auch gegen den Online-Händler Amazon vor, eine Einigung steht hier noch aus.