Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Kassenreform könnte vor dem Höchstgericht landen

17. Oktober 2018, 00:04 Uhr

WIEN. Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für die geplante Fusion der Sozialversicherungsträger. Die Reform könnte vor dem Verfassungsgerichtshof landen, sollte es nicht noch zu Änderungen kommen.

Die Stellungnahme des Hauptverbands zum Entwurf ist vernichtend. Auf 62 Seiten werden die Umwandlung in einen Dachverband, das Rotationsprinzip beim Vorsitz, der Entzug von Geldmitteln und der Eingriff in die Selbstverwaltung durch die Staatsaufsicht kritisiert. "Auf Länderebene gibt es keine Budget- oder Vertragskompetenz. Damit wird verhindert, auf regionale Bedürfnisse angemessen eingehen zu können", wird moniert.

"In fünf Jahren gibt es sieben Vorsitzende. Mit dem Rotationsprinzip hat der Hauptverband kein Gesicht mehr", kritisierte gestern der Generaldirektor des Hauptverbands Josef Probst, dass sich künftig Dienstgeber und -nehmer an der Spitze abwechseln sollen.

Von den 350 Mitarbeitern des Hauptverbands sollen 250 in die neue Österreichische Gesundheitskasse wandern, im Dachverband sollen nur 100, später 30 Personen bleiben. Der Dachverband müsse aber Verträge von Vorsorgeuntersuchung bis Mutter-Kind-Pass verhandeln, warnte Probst.

Der Salzburger Jurist Walter Berka präsentierte ein Gutachten, wonach 15 Punkte des geplanten Gesetzes verfassungsrechtlich bedenklich seien.

Bisher war es so, dass die Prüfung der Beiträge der Versicherten den Sozialversicherungen oblag. Künftig wird das Finanzministerium die Beiträge prüfen. Dies könne zu Einbußen für die Versicherten führen. Wird ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre um 100 Euro unterentlohnt, so würde dies in der Pensionsversicherung mit einem monatlichen Minus von 140 Euro spürbar werden, rechnete Probst vor. Die Sozialversicherung prüfte, ob die Firmen die entsprechenden Beiträge abführen. Die Finanz würde hingegen das Augenmerk auf die Steuern richten, so Probst.

Bevorzugte Berufsgruppen

Berka wies darauf hin, dass die Versicherung der Beamten sowie der Selbstständigen und Bauern weiterhin die Beiträge ihrer Mitglieder selbst prüfen können, während dies bei den Angestellten nicht mehr möglich sei. Dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.

Schon einmal kippte der Verfassungsgerichtshof eine Reform des Hauptverbands, die von Schwarz-Blau I umgesetzt worden war. Ob der Hauptverband eine Klage beim Höchstgericht einbringen wird, ist offen. Möglich ist auch, dass sich ein Drittel der Abgeordneten an den VfGH wendet. (gana)

mehr aus Innenpolitik

EU-Wahl: ÖVP für geschützte Grenzen und gegen Überregulierung

NR-Wahl: Babler mit knapp 90 Prozent SP-Spitzenkandidat

Inseratencausa: Ermittlungen gegen Strache, Fellner und Ex-Minister

Innsbruck-Wahl: Anzengruber gewann Stichwahl mit 59,59 Prozent

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen