Einigung über Jugendhilfe
WIEN. Das erste "Kompetenz-Bereinigungspaket" zwischen Bund und Ländern kommt fix.
Gestern hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats "grünes Licht" gegeben. ben. Weil die SPÖ mit den Koalitionsparteien stimmte, ist die nötige Zweidrittelmehrheit für den Beschluss im Dezember-Plenum gesichert.
Grundlage war die Einigung über die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe, die der SP-Parlamentsklub, trotz einer Einigung der Landeshauptleute, zunächst abgelehnt hatte. Derzeit gibt das "Kinder- und Jugendhilfegesetz" Jugendhilfebehörden und Jugendämtern in den Ländern einen Rahmen vor, der in neun Landesgesetzen ausgeführt werden muss.
Künftig werden die Mindeststandards nicht mehr in einem Bundesgesetz geregelt, sondern durch einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, die diesen "15a-Vertrag" dann in ihre neun Landesgesetze einbauen müssen. Diese Fixierung war Bedingung der SPÖ, die sonst eine Verschlechterung der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe befürchtet hatte.