88-jähriger Wanderer wollte sich nicht bergen lassen
SILBERTAL. Ein 88-jähriger deutscher Wanderer, der offensichtlich völlig erschöpft war und bereits mehrmals zu Boden stürzte, verweigerte am Sonntag beim Abstieg vom Itonskopf (2.089 Meter) im Bezirk Bludenz stundenlang jegliche Hilfe.
Selbst der Rettungshubschrauber C8 musste einmal unverrichteter Dinge wieder abziehen, bevor sich der Mann schließlich gegen 17.30 Uhr bergen ließ.
Der 88-Jährige brach gegen 4.30 Uhr vom Panoramagasthof Kristberg (Bezirk Bludenz) zum Itonskopf auf. Gegen 15.00 Uhr fiel er kurz unterhalb des Gipfels zum ersten Mal Wanderern auf, weil er anscheinend große Mühe beim Aufstieg und offensichtlich Kreislaufprobleme hatte. Sie setzten einen Notruf ab. Als der Rettungshubschrauber "C8" am Itonskopf eintraf, verweigerte der betagte Wanderer allerdings jede Hilfeleistung. Der Hubschrauber kehrte unverrichteter Dinge wieder zum Stützpunkt zurück.
Gegen 16.15 Uhr nahm die Polizei Schruns erneut Kontakt mit der Person auf, die eine Stunde zuvor bereits die Rettungskräfte alarmiert hatte. Von dieser erfuhren sie, dass sich der 88-Jährige in der Zwischenzeit auf dem Abstieg befinde, mittlerweile allerdings alle paar Meter stürze und bereits eine Kopfverletzung erlitten habe. Trotzdem lehne er jede Hilfe ab. In der Folge beobachteten die Person und zwei weitere Wanderer den Erschöpften, der diese Sorge mit aggressivem Verhalten beantwortete. Um 17.30 Uhr schließlich entschied die Polizei, mit dem Polizeihubschrauber "Libelle" den Mann zu suchen, um eine Nachtaktion zu vermeiden. Der Mannschaft gelang es schließlich, den zunächst uneinsichtigen Wanderer zum Einsteigen zu bewegen und kurz vor Einbruch der Dunkelheit nach Schruns zu fliegen.
erinnert mich an die piefki saga. der sture bock
die schneeschmälze hätte das im frühjahr kostenlos erledigt
Typischer Fall von Altersstarrsinn.
Nein, typischer Fall von Altersgeiz!
Das positive an der Geschichte ist die augenscheinliche Hilfsbereitschaft der anderen Wanderer. Nicht selbstverständlich in der heutigen Zeit.
Und warum musste der Herr zwangsbeglückt werden? Warum hat man ihn nicht in Ruhe gelassen?
schlag nach bei unterlassener Hilfeleistung
§ 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung
StGB - Strafgesetzbuch
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.10.2018
(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.
Wenn aber für den Laien erkennbar ist, dass keine Hilfe mehr möglich ist (abgetrennter Kopf, etc.) muß keine Hilfe mehr geleistet werden.
"Alter schützt vor Torheit nicht".
Bei Erschöpfung zahlt meines Wissens keine Versicherung, da selbst verschuldet.
Viele zahlen nicht mal bei Krankheitsbedingter Bergung (Kreislaufzusammenbruch, Herzinfarkt, etc.) sondern nur bei einem Unfall.
Da haben schon einige ein böses Erwachen gehabt.
Traurig.
Wäre nicht der Erste, der die Bergung verweigerte, weil man als Nichtversicherter die Rettung nicht bezahlen wollte.
Die G´schicht ist echt nicht schlecht. Der zahlt den Einsatz aber schon, oder?
die Versicherung wahrscheinlich - seine mitversicherten.
doch siehe auch 2good4U 22.10.2018 12:29 Uhr