Anonym urteilen im Netz?
In Italien soll sie kommen, auch in Österreich wird eine Klarnamen-Pflicht bei Hotel- und Gastronomie-Bewertungen im Internet diskutiert. Ist so etwas sinnvoll?
Der erste Eindruck zählt – und kann abschrecken: Wer auf der Suche nach einem Hotel oder Restaurant ist, stolpert schnell über eine Fülle an Online-Bewertungen. Oft könnten die Meinungen nicht weiter auseinanderliegen. Wer von unhygienischen Zuständen und grottenschlechtem Service liest, scrollt schnell weiter.
Ob die Bewertung von „Maxi123“ seriös erscheint, ist zweitrangig: Eine Lebensmittelvergiftung oder einen Kakerlakenbefall im Hotelzimmer will verständlicherweise niemand riskieren. Falsche oder beleidigende Bewertungen zu entfernen, ist für Unternehmen ein Spießrutenlauf. Der Kunde ist König, trotzdem braucht es Spielregeln: Fällt der Schutzmantel des Pseudonyms weg, wird sich zumindest der Umgangston verbessern.
Vernichtende Bewertungen, weil Zimmer, Service oder Essen nicht den Vorstellungen entsprochen haben. Keine Frage: Online-Bewertungen können geschäftsschädigend sein.
Eine Klarnamen-Pflicht im Internet ist dennoch der falsche Weg: Sie scheitert einerseits an der praktischen Umsetzung, weil sie wohl nur mit aufwendiger Authentifizierung umsetzbar wäre.
Dazu kommt, dass die freie, anonyme Meinungsäußerung ein hohes Gut ist: Sie darf laut Oberstem Gerichtshof auch nicht per se verboten werden. Kreditschädigende Bewertungen müssen Hoteliers und Gastronominnen sich aber nicht gefallen lassen. Der Gesetzgeber hat Instrumente geschaffen, etwa den Anspruch auf Löschung und die Herausgabe der Nutzerdaten.
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