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Behandlung durch den Psychologen: So zahlt die Kasse

Von OÖN, 20. März 2024, 07:34 Uhr
Behandlung durch den Psychologen: So zahlt die Kasse
Bis zu zehn Einheiten beim Psychologen können abgerechnet werden. Bild: (Colourbox)

Seit heuer kann eine klinisch-psychologische Behandlung mit der Kasse abgerechnet werden. Für einen Kostenzuschuss müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Psychologe muss in die Liste der Klinischen Psychologen des Gesundheitsministeriums eingetragen sein. Dort sind 11.500 Personen vermerkt.
  • Beim Patienten muss eine psychische Erkrankung vorliegen.
  • Spätestens vor der zweiten Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein. Mit dieser Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten möglich.

Kostenzuschuss variiert

Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 Euro, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45 Euro, bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 Euro. Momentan gibt es noch keine konkrete gesetzliche Regelung zur Online-Behandlung.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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Selbstwert (1 Kommentare)
am 20.03.2024 08:01

Lieber Verfassende dieses Berichts,
….und wie ist das bei Patientinnen? Und bezahlt die Kasse auch, wenn ich zu einer Psychologin gehe?
Gendergerechtere Sprache ginge auch ohne Binnen-I!!

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