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Sind Wein und Bier vegan?

Von Hans Stoll, 07. April 2024, 06:04 Uhr
Sind Wein und Bier vegan?
Wer bei der Klärung auf tierische Stoffe verzichtet, darf seinen Wein als vegan deklarieren. Bild: privat

Es kommt darauf an, welche Mittel zur Klärung verwendet werden.

Grundsätzlich entsteht bei der Erzeugung von Wein ein rein pflanzliches Produkt, das von der Blüte über die Lese bis zur Gärung nicht mit tierischen Produkten in Berührung kommen muss.

Allerdings können vor der Gärung zur Klärung des Mostes Gelatinen zum Einsatz kommen, die mit tierischen Produkten angereichert sind. Bei diesen Gelatinen handelt es sich um eine leimartige Masse aus durchsichtigem Eiweißstoff, der aus den Knochen und der Haut von Tieren gewonnen wird. Schweine- und Hühnergelatine bilden dabei den Hauptanteil.

Früher war es zum Beispiel üblich, kräftige Rotweine mit Eiklar zu schönen – was zum Teil heute noch bei traditionellen Weingütern gemacht wird. Dabei werden die Eier aufgeschlagen und die Dotter vom Eiklar getrennt. Dieses wird gesammelt und gerührt und kommt dann oben in die Fässer. Das Eiklar bildet einen Film und setzt sich in der Folge von oben nach unten durch den jungen Wein ab und befreit diesen von Trübstoffen sowie anderen unerwünschten Geschmacksstoffen.

Verzichtet man also bei der gesamten Arbeit im Keller auf Gelatine, auf die Hausenblase (getrocknete Schwimmblase von Fischen) oder eben auf die Eiweißschönung, so darf der Wein laut Weingesetz mit dem Zusatz "Veganer Wein" bezeichnet werden.

Mit nicht tierischen Stoffen geklärt wird der Most (also der Traubensaft vor der Gärung) alternativ mit einem pflanzlichen Protein aus Erbsen, Bohnen oder Kartoffelstärke oder eben mit Bentonit. Dieses ist ein schichtförmig aufgebautes Tonmineral, das in den Most eingerührt wird. In der Folge drückt Bentonit Trübstoffe zu Boden. Der "saubere" Most wird anschließend dem Gärprozess zugeführt. Eine Bentonitschönung kann auch später beim fertigen (daher veganen) Wein, zur Eiweißschönung (dieses kann von Früchten und Hefen stammen) und zur Wärmestabilisierung durchgeführt werden.

Biertrinker darf tierisch freuen, dass ihr bevorzugtes Genussgetränk die Kehle vegan benetzt – vor allem Gebrautes aus Deutschland, das sich dem Reinheitsgebot von 1516 unterworfen hat. Es schreibt vor, dass nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe zur Bierherstellung verwendet werden dürfen.

Auch in Österreich ist man auf der sicheren Seite, wenn es sich nicht um Kreativbiere handelt, denen zum Beispiel Honig beigefügt wird. Wer seinen Veganismus ganz streng lebt, mag bei der Etikettierung der Flaschen die Nase rümpfen – der Kleber kann Kasein enthalten.

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Hans Stoll
Hans Stoll
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1  Kommentar
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ernst.reiter@outlook.com (118 Kommentare)
am 12.04.2024 15:14

"Die spinnen, die Veganer", würde Obelix sagen! Hahahaaa!

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