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Wenn der vermeintliche DJ Ötzi schnelle Geldgewinne verspricht

Von Martin Roithner, 03. Jänner 2024, 11:49 Uhr
Hohe Gewinnversprechen in kurzer Zeit und ohne Risiko führen meistens zur Ernüchterung für Anleger. Bild: cbx

WIEN. Betrug mit dem "Promi-Schmäh": Davor warnt die Finanzmarktaufsicht (FMA). Im vergangenen Jahr stellte die Behörde einen deutlichen Anstieg unerlaubt tätiger, angeblicher Finanzdienstleister auf dem heimischen Markt fest.

Hatte die FMA 2022 insgesamt 84 Investoren-Warnungen zu veröffentlichen, so waren es im abgelaufenen Jahr 106 - ein Plus von 26,2 Prozent. Das gab die FMA heute, Mittwoch, bekannt. Der überwiegende Teil dieser Anbieter bot via Internet aus dem Ausland an, war für andere behördliche Maßnahmen nicht greifbar, oder es gab Indizien, die auf eine betrügerische Tätigkeit hinwiesen. 

Die Vorgangsweise ähnelt sich laut der FMA: Meist gaukelten die Anbieter durch manipulierte Software eine Geldanlage oder einen Handel vor, veruntreuten die Einzahlungen und zahlten angebliche Gewinne nie aus. Viele greifen dabei auch auf den "Promi-Schmäh" zurück: Auf ihrer Plattform oder in Social-Media-Beiträgen veröffentlichen die Anbieter gefälschte Wort- und Bildbeiträge von Prominenten, die angeblich bei diesem Finanzdienstleister oder auf dieser Handelsplattform investiert hätten und damit viel Geld verdient hätten. Die Namen reichen von Armin Wolf, Armin Assinger, DJ Ötzi, Alexander van der Bellen, Mirjam Weichselbraun und Christoph Grissemann bis zu Barbara Karlich. Tatsächlich besteht aber weder eine Kooperation, noch haben die Promis bei den Finanzdienstleistern investiert.

Tappen Anleger in die Falle und bekunden ihr Interesse, wird häufig ein geringfügiges "Test-Investment" mit hohem Gewinnversprechen bei geringem Risiko empfohlen. Es startet mit Beträgen von 250 Euro und weitet sich dann aus. Ziel ist es laut FMA, die Anleger zu höheren Investments zu verführen. Sobald Gewinne eingefordert werden, bricht der Kontakt abrupt ab. Schadenersatzansprüche sind laut FMA in der Regel nicht durchsetzbar, da die Handelsplattformen gefälscht und/oder deren Betreiber rechtlich nicht greifbar sind. 

Die Behörde rät Anlegern, bei der FMA oder via Internet-Recherche zu prüfen, ob der Anbieter berechtigt sei, diese Finanzdienstleistung zu erbringen, und ob eine Investoren-Warnung veröffentlicht wurde. Grundsätzlich gelte: Was zu gut klinge, um wahr zu sein, sei in der Regel auch nicht wahr.

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Autor
Martin Roithner
Redakteur Wirtschaft
Martin Roithner

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1  Kommentar
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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 03.01.2024 12:10

Die FMA hätte besser vor einem René B. und Alfred G. gewarnt. 😂

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