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VfGH: Bloßer Uni-Abschluss reicht nicht, um Wirtshaus zu eröffnen

Von nachrichten.at/apa, 08. März 2024, 06:27 Uhr
Wirtshaus Gasthaus Stammtisch
Bild: (Weihbold)

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass nicht jeder beliebige Studienabschluss ausreicht, um ein Gastgewerbe zu führen.

Bisher konnte laut Gastgewerbe-Verordnung jeder mit Universitätsabschluss ein Lokal eröffnen. Damit dürfte vorerst Schluss sein. Der VfGH sieht in der Bestimmung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - denn in allen anderen Fällen sei ein Nachweis einschlägiger Fachkenntnisse erforderlich, heißt es in der Entscheidung von Ende Februar.

Wer "Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität oder eines zur Verleihung eines international gebräuchlichen Mastergrades führenden Universitätslehrganges" vorweisen kann, hat die Befähigung, ein Gastgewerbe zu führen, hieß es in der Bestimmung, die der Verfassungsgerichtshof nun als gesetzwidrig aufgehoben hat. Mit einem Abschluss in Publizistik konnte man also genauso gut ein Restaurant eröffnen wie mit einem Abschluss in Biologie oder in Jus. Weiteres Detail aus der Gastgewerbe-Verordnung: Kommt der Studienabschluss von einer Fachhochschule und nicht von einer Universität, muss sehr wohl eine schwerpunktmäßige Ausbildung im Bereich des Tourismus absolviert worden sein.

VfGH prüfte Anlassfall

Im Ausgangsfall ging es um eine Gesellschaft, die zunächst ein sogenanntes freies Gastgewerbe führte, für das man keinen Befähigungsnachweis erbringen muss. Dabei dürfen nur "Speisen in einfacher Art", alkoholfreie Getränke und Bier an maximal acht Tischen verkauft werden. Darunter fällt etwa ein Würstelstand. Im Juni 2022 wollte der Geschäftsführer den Betrieb aber zu einem "Kaffee Restaurant" erweitern und meldete das Vorhaben beim Magistrat in Wien an. Als Befähigungsnachweis verwies er auf seine Zeugnisse der Studienrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, wobei mit diesen kein erfolgreicher Abschluss einer Studienrichtung belegt worden sei. Die Behörde sah damit den Befähigungsnachweis nicht erbracht.

Der Geschäftsführer scheiterte mit seiner Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien. Sein Fall landete schließlich beim Verfassungsgerichtshof. Der VfGH leitete eine Prüfung ein, weil er Zweifel hatte, ob ein Universitätsabschluss tatsächlich die fachliche und kaufmännische Qualifikation für ein Gastgewerbe nachweisen kann. Immerhin solle der Befähigungsnachweis dazu dienen, einen "gewissen Standard der Leistungen des Gewerbes im Sinne des Konsumentenschutzes sicherzustellen", hieß es im Prüfungsbeschluss. Vielmehr liege es im öffentlichen Interesse, einen gewissen Standard fachlicher Leistungen durch eine fundierte Berufsvorbildung sowie eine ausreichende praktische Tätigkeit zu sichern. Diese Bedenken konnten im Verordnungsprüfungsverfahren "nicht zerstreut werden", heißt es in der Entscheidung.

Die Neos fordern, dass die Regierung die jetzt notwendige Novelle für eine "grundsätzliche Liberalisierung der Gewerbeordnung" nutzt. "Jeder und jede soll ein Gasthaus eröffnen können", sagt Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker. "Natürlich müssen die Arbeits- und Gesundheitsstandards eingehalten werden, dafür braucht es aber keinen Befähigungsnachweis." Die Oppositionspartei habe bereits im Mai 2023 einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung eingebracht.

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17  Kommentare
17  Kommentare
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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 09.03.2024 08:55

Angeblich sollte man auch "etwas" Eigenkapital mitbringen.

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Rozbua (550 Kommentare)
am 08.03.2024 14:05

Witzig, dass der Beschwerdeführer diesen Aufwand nur betrieben hat, um anderen den Gastro-Zugang zu verhindern, anstatt selber einen zu erlangen. Vielleicht hätte er besser die Zeit genutzt, um am Wifi die Prüfung abzulegen.

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fischersfritz (1.552 Kommentare)
am 08.03.2024 10:56

diese Entscheidung ist gut. noch wichtiger wäre ein Befähigungsnachweis für Politiker.

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hakdata (106 Kommentare)
am 08.03.2024 11:28

Volle Zustimmung!

Da soll es sogar Personen geben, die sich ins Europäische Parlament wählen lassen wollen und dabei nicht einmal wissen, welche Länder der EU angehören.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 09.03.2024 08:56

Der Fairness halber gesagt: die EU-Mitgliedsländer und EURO-Währungsländer ändern sich ja auch manchmal mit der Zeit. Wie soll man sich das dann merken können?

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nichtschonwieder (8.562 Kommentare)
am 08.03.2024 10:54

Ein Z.B. Bäcker als Bürgermeister fühlt sich ja auch als oberster Bauherr der Gemeinde,.auch wenn er keine Ahnung von Ortsbildgestaltung oder Bauwesen hat.

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santabag (5.939 Kommentare)
am 08.03.2024 10:56

... oder ein Bauer als Bürgermeister ...

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fischersfritz (1.552 Kommentare)
am 08.03.2024 11:02

oder eine Religionsleherin als Bürgermeisterin, zwischenzeitlich abgewählt, nun im NR.
In ihren Reden erteilt sie zB dem Pharmagroßhandel Ratschläge über Lagerhaltung von Antibiotika. Dann ist sie wieder Waldexpertin und nebenbei Wirtschaftsprüferin.

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fischerfel (381 Kommentare)
am 08.03.2024 10:21

Ich bin selbst Akademiker! Aber daß ich ein gasthaus führen dürfte finde und fand ich immer unmöglich. Wendig wird das auf seriöser Beine gestellt........ hoffentlich

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 09.03.2024 08:59

Natürlich darfst du ein Gasthaus führen, aber fürs Gewerberecht muss dann der Koch oder eine sonstige gewerberechtlich befähigte Person herhalten. Das hält sicher keine "Unbefähigten" davon ab, einen Betrieb zu leiten, und wenn doch, wären sie unfähig.

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laskpedro (3.403 Kommentare)
am 08.03.2024 08:44

österreich das wahrscheinlich bürokratischste land der welt ... mit einem riesigen beamtenheer das beschäftigt gehört

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helmutspeil (101 Kommentare)
am 08.03.2024 08:14

Politiker sind eine Berufsgruppe , bei der man keinen einzigen Befähigungsnachweis braucht

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 08.03.2024 08:20

Bei reinen Parteipolitiker ist mir das egal.

Aber der Spaß hört sich auf jedenfalls, wenn die Parteien völlig "nackerte" Parteisoldaten in wichtige und teils hochbezahlte Ämter setzen.

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santabag (5.939 Kommentare)
am 08.03.2024 10:55

... grade heute schon wieder passiert ...

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Natscho (4.341 Kommentare)
am 08.03.2024 07:36

Österreich ist so sinnlos bürokratisch.
Lasst den Gast entscheiden, ob er zu einem gelernten Gastronom gehen will, oder nicht.

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Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 08.03.2024 08:16

Vor allem geht es sowieso nur ums Gewerberecht.
Es kann sich jeder einen gewerberechtlichen Geschäftsführer als Strohmann einsetzen.

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Rozbua (550 Kommentare)
am 08.03.2024 11:28

So ist es zB in Deutschland, aber dort steht sicher kein Schild vor der Tür, ob es sich um einen "ungelernten" Wirt handelt. Und wenn dieser zB Hygiene für nicht so wichtig hält, erfährt das der Gast vielleicht erst am nächsten Tag.

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