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Steuerstundungen bis Ende Juni

22. Februar 2021, 00:04 Uhr

WIEN. Insolvenzrecht: Entschuldungsdauer sinkt künftig auf drei Jahre.

Die Steuer- und Abgabenstundungen werden um drei Monate bis 30. Juni verlängert, teilte der Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Wochenende mit. Danach können Covid-bedingte Rückstände in Raten beglichen werden. Das helfe vielen Unternehmen in der ersten Phase nach dem Lockdown, sich zu erholen, sprich, Umsätze zu machen, bevor Abgaben gezahlt werden müssen.

Bis zum 30. Juni werden keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt, so Blümel. Zudem werde den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung und den Finanzämtern eine weitere Bescheiderlassung erspart. Erfreut zeigte sich die Grüne Wirtschaft. Denn gerade Finanz- und Sozialversicherungsschulden seien häufig Auslöser einer Insolvenz. WKÖ-Präsident Harald Mahrer wiederum begrüßte in einer Aussendung, dass das "Damoklesschwert" für viele Unternehmen mit der Verlängerung der Stundungen für Steuern und Abgaben bis Ende Juni "fürs Erste aus dem Weg geräumt" sei.

Gleichzeitig wurde aufgrund einer EU-Richtlinie eine Reform des Insolvenzrechts verkündet. Vor allem sinkt die Entschuldungsdauer auf drei Jahre. Für Firmen soll das generell gelten, für Private nur für die nächsten fünf Jahre. Das hatten die Grünen gefordert, die ÖVP hat sich dem Vernehmen nach eher gegen die Verkürzung für Private gewehrt. Die Befristung dürfte die Kompromisslösung sein.

Für Firmen ist auch ein neues, präventives Restrukturierungsverfahren geplant. Anders als bei der Insolvenz müssen dabei nicht alle Gläubiger einbezogen werden.

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