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Grasser-Prozess: Ankläger akzeptieren Urteil

Von nachrichten.at/apa, 07. Dezember 2020, 17:04 Uhr
GRASSER PROZESS: URTEILSVERK†NDUNG - GRASSER
Der Hauptangeklagte Karl Heinz Grasser mit seinem Anwalt Manfred Ainedter Bild: APA

WIEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die im Grasser-Prozess die Anklage vertritt, legt gegen das erstinstanzliche nicht rechtskräftige Urteil vom Freitag kein Rechtsmittel ein.

Man habe nach dem Urteil vom Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) erstattet und diese habe das Vorhaben der WKStA genehmigt, so der Sprecher. Die Frist für die Anmeldung eines Rechtsmittels gegen das Urteil bzw. Teile davon läuft heute Montag um Mitternacht ab. Es handelt sich um eine berichtspflichtige Sache. Die Anklage in dem Korruptionsprozess wurde durch die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk vertreten.

Gegen das Urteil des Landesgerichts Wien als Schöffengericht steht das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof und bzw. oder der Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe an das Oberlandesgericht Wien zu. Die Anmeldung kann binnen drei Tagen nach Verkündung des Urteils beim Landesgericht für Strafsachen Wien erfolgen. Es können auch die Vertreter der Privatbeteiligten Rechtsmittel gegen das Urteil anmelden.

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Grasser und Meischberger pochen auf Unschuld

Der Hauptangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser erhielt nicht rechtskräftig acht Jahre Haft, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger sieben Jahre Haft und Ex-Lobbyist Peter Hochegger sechs Jahre als Zusatzfreiheitsstrafe. Die drei haben bereits ihrerseits Rechtsmittel angekündigt.

Sechs der insgesamt 14 Angeklagten wurden freigesprochen, nämlich fünf Angeklagte in der "Linzer Causa" rund um den Terminal Tower sowie der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton. Er hatte laut Gericht nur auf Anweisung gehandelt, als er die Millionen-Buwog-Provision auf ein Konto von Peter Hochegger auf Zypern überwies und vom Hintergrund des Geschäfts nichts gewusst.

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