Unterlegene Bewerber fordern neues Verfahren für Automaten-Lizenzen
LINZ/WIEN. Ein unabhängiger Verwaltungssenat könnte den Bescheid des Landes im Mai kippen.
Mehr als ein Jahr ist bereits vergangen, seit die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment (ACE) und die Novomatic-nahe PA Entertainment den Zuschlag zum Betrieb von Spielautomatensalons erhalten haben. Aufgesperrt wurde bisher keiner der Salons – seit der Verkündung des Bescheids rollt nicht der Euro in den Automaten, sondern mahlen die Mühlen des Gesetzes. Sie könnten den Bescheid des Landes Oberösterreich zu Fall bringen und möglicherweise sogar die Neuausschreibung der Glücksspiel-Lizenzen bewirken.
Die unterlegenen Glücksspielunternehmen, darunter Amatic aus Regau, Merkur Entertainment und Cashpoint aus Niederösterreich, orten Mängel im Verfahren und im Gesetz selbst. „Das Glücksspielgesetz ist völlig schwammig formuliert. Der zuständige Beamte kann praktisch jeden Bewerber zum Ersten oder Letzten küren“, sagt Cashpoint-Anwalt Martin Paar und weist auf fehlende Transparenz bei der Vergabe hin.
„Es müssen Fakten zählen“
Cashpoint fühlt sich vom Land Oberösterreich ungerecht behandelt. Im Bescheid würde das Unternehmen gelobt, es gebe kaum Kritikpunkte. Trotzdem ging man leer aus. Vor allem die Begründung, warum die siegreichen Bewerber den Zuschlag erhalten haben, kritisiert Paar: „ACE und die PA hätten den besten Gesamteindruck gemacht. Der Eindruck hat in einem rechtsstaatlichen Verfahren aber nichts verloren – da müssen Fakten zählen.“ Und bei denen sei Cashpoint den erfolgreichen Bewerbern zumindest ebenbürtig.
Wie es mit Oberösterreichs Glücksspiel-Lizenzen weitergeht, entscheidet nun der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS). Dieser ist zuletzt zwar beim Verfassungsgericht mit einem Antrag auf Änderung des Glücksspielgesetzes abgeblitzt, doch könnte er den Bescheid aufheben. Mitte Mai soll es ein Berufungsverfahren geben. „Dort wird der Bescheid entweder bestätigt oder aufgehoben“, sagt UVS-Vizepräsident Alfred Kisch. Sollte er aufgehoben werden, ginge die Causa vermutlich wieder zurück an das zuständige Büro von Landesrat Reinhold Entholzer. Dort müssten die Anträge neu bearbeitet und bewertet werden, laut Kisch sei auch eine Neuausschreibung nicht ausgeschlossen.
Bei Cashpoint ist man sicher, dass der Bescheid aufgehoben wird. „Oberösterreichs Gerichte und der UVS agieren vorbildlich“, sagt Cashpoint-Chef Josef Münzker. Er erwarte sich vom UVS-Entscheid strenge Richtlinien für Automatenbetreiber anstelle unkonkreter Formulierungen, wie das derzeit der Fall sei. „Ein transparentes, streng geregeltes Glücksspiel liegt auch im Interesse das Landes“, sagt Münzker.
Automatenspiel in Oberösterreich
Lange Geschichte Vor mehr als zwei Jahren, im März 2011, hat das Land Oberösterreich das Automatenspiel legalisiert. Drei Lizenzen, davon zwei für Automatensalons, wurden ausgeschrieben. Ende März 2012 wurden die Salonlizenzen an Admiral Casino Entertainment (ACE), eine Tochter der Novomatic, und an die PA Entertainment des Steirers Helmut Polanz, der ein Naheverhältnis zu Novomatic pflegt, vergeben. Seit der Entscheidung versuchen die Verlierer das Ergebnis anzufechten. Unterstützung erhalten sie dabei vom Unabhängigen Verwaltungssenat, der die Rechtmäßigkeit des Verfahrens prüft. Ein Antrag des UVS auf Aufhebung des Glücksspielgesetzes wurde kürzlich vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.
Warum werden diese Etablissements nicht generell verboten und das Verbot auch kontrolliert ?
Natürlich wird man in Hinterhöfen, Hinterzimmern etc. weiterspielen, zur Zeit der Prohibition ist auch gesoffen worden, aber das Entree wird erschwert und vielleicht mancher Zocker abgehalten, das letzte Gerschtl zu verspielen.
Die Polizei steht an den unmöglichsten Stellen, bewaffnet mit Radarpistolen, um die Bevölkerung abzustrafen, da können sich die Hüter der Ordnung auch der Spielautomaten annehmen.
Wollen sie nicht, können sie nicht, dürfen sie nicht, oder sind sie zu blöde dazu ?
sich fragt wer warum den zuschlag erhalten hat, nicht nur in der glücksspielbranche...