Kosten steigen: Neue Grenzen für Wohnbauförderung

LINZ. Der Beschluss kommt voraussichtlich vor dem Sommer, zwei neue Förderkategorien wird es für den sozialen Wohnbau geben.
"Würden wir nicht reagieren, wäre in Oberösterreich bald kein sozialer Wohnbau mehr möglich", heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP): eine Änderung des Wohnbaufördergesetzes ist in Begutachtung, beschlossen werden soll sie möglichst schon in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause im Juli.
Die "enorme Steigerung der Baukosten" mache es nötig, für den mehrgeschoßigen Wohnbau "das enge Korsett der Wohnbauförderung zu öffnen". Die Situation sei "durchaus dramatisch", begründet Haimbuchner. Konkret geht es um eine Erhöhung der Baukostenobergrenzen für die oberösterreichische Wohnbauförderung. Diese haben die Bauträger bei der Errichtung von mehrgeschossigen Wohnhäusern einzuhalten, um Förderungen zu erhalten.
Bisher gab es, zuzüglich zu einem Sockelbetrag, zwei Stufen bei den Baukostenobergrenzen: "Low Cost" und "Standard", auch dies wird geändert: auf künftig vier Stufen.
Die Obergrenze für "Low Cost" wird von 1270 Euro pro Quadratmeter auf 1350 Euro pro Quadratmeter angehoben. Für "Standard" soll künftig eine Erhöhung von 1400 auf 1450 Euro pro Quadratmeter gelten. Neu eingeführt werden die Stufen "Nachhaltig" (Kostenobergrenze 1500 Euro pro Quadratmeter plus Sockelbetrag) und "Nachhaltig Plus" mit 1550 Euro.
Um die Förderung "Nachhaltig" zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: mindestens 18 Wohneinheiten, Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe, keine Gasheizungsausnahme und eine Infrastrukturqualität "Sehr gut" bis "Genügend". Für die Förderung "Nachhaltig Plus" müssen zumindest 24 Wohneinheiten errichtet werden, Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe, keine Gasheizungsausnahme, und eine Infrastrukturqualität "Sehr gut" bis "Befriedigend" muss erfüllt sein.
Für jede einzelne Wohneinheit gibt es auch einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von 2000 Euro, kündigt Haimbuchner an – als vorübergehender Bonus für alle Wohneinheiten, die in diesem Jahr bewilligt werden. (bock)
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