Justizbetrieb fährt auf ein Minimum herunter
WIEN. Der Gerichtsbetrieb wird ab heute auf ein Minimum heruntergefahren, wie Justizministerin Alma Zadic per Verordnung festlegte.
Bundesweit finden Verhandlungen nur noch in den notwendigsten Fällen statt. Das bedeutet für die Strafjustiz, dass nur noch in Haftsachen verhandelt wird, wo es um die Einhaltung von Fristen geht – also Fälle, in denen ein Beschuldigter oder Angeklagter in U-Haft sitzt. Mündliche Verhandlungen in Zivilrechtssachen sollen nur stattfinden, wenn sie "unbedingt erforderlich" sind. Der Buwog-Prozess in Wien soll aber wie geplant diese Woche fortgesetzt werden.
Der allgemeine Parteienverkehr werde außer Kraft gesetzt, verbriefte Rechte wie jenes auf Akteneinsicht seien weiterhin gewährleistet. Zadic appelliert an die Bevölkerung, nur dann bei Gericht zu erscheinen, wenn dies unbedingt nötig sei.
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