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Drittes Geschlecht: "divers", "inter", "offen" und "kein Eintrag" per Erlass möglich

Von nachrichten.at/apa, 09. September 2020, 18:16 Uhr
Alex Jürgen kämpfte jahrelang für die Eintragung "inter" in seine Geburtsurkunde. Das Standesamt Steyr hat in Österreich als erstes eine Geburtsurkunde mit dem Geschlechts-Eintrag "inter" ausgestellt. Bild: ANDREAS KRENN (APA)

WIEN. Der neue Erlass zum Umgang der Behörden mit dem Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten ist fertig und geht nun an die Länder und Gemeinden.

Wer nicht weiblich oder männlich ist, kann nun zwischen "divers", "inter", "offen" und "keinem Eintrag" im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) wählen, teilte das Innenministerium der APA am Mittwoch mit. Änderungen wie auch Berichtigungen sind möglich.

Der Erlass wurde in Zusammenarbeit von Innen- und Gesundheitsministerium und dem Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt überarbeitet. Er wurde am Mittwoch an die Länder und Gemeinden verschickt.

Weitere Eckpunkte der Regelung: Bei der Geburt legt der Anzeiger der Geburt (in der Regel Arzt oder Hebamme) die Bezeichnung oder keinen Ausdruck zum Geschlecht für das Kind fest. Änderungen, Ergänzungen oder die Löschung für jemanden, der nicht männlich oder weiblich ist, zu einem bestehenden Eintrag im ZPR erfolgen auf Information durch die betroffene Person oder deren gesetzlichen Vertreter. Eine Berichtigung des Geschlechtseintrags "männlich" oder "weiblich" auf eine Bezeichnung des dritten Geschlechts (oder umgekehrt) erfolgen auf Basis eines Fachgutachtens.

Erstritten worden war dies vom intergeschlechtlich geborenen Alex Jürgen bzw. dem Rechtskomitee Lambda. Bereits 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof das Recht auf Eintragung jenes Geschlechts, das der persönlichen Identität entspricht, anerkannt, und damit auch Bezeichnungen wie "divers", "inter" oder "offen". Tatsächlich ausgestellt wurden aber nur Dokumente mit dem Eintrag "X" oder "divers". Den von Jürgen gewünschten Eintrag "inter" verweigerte das Innenministerium unter Verweis darauf, dass das in der Software des Ministeriums nicht vorgesehen sei.

Im Juli 2020 erfolgte die Eintragung für Jürgen schließlich doch, damals noch als Einzelfallentscheidung. Begründet wurde das damit, dass das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich im Februar bestätigt hatte, dass der Eintrag entsprechend den Erkenntnissen der Höchstgerichte vorzunehmen sei. Damals wurde eine generelle Handlungsanleitung der Arbeitsgruppe zu Personenstandsfragen angekündigt, die nun da ist.

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