Wahlkampfkosten: VfGH kippt Grenze für die Länder
LINZ/WIEN. Um 300.000 Euro hatte die ÖVP bei der Landtagswahl 2015 die Wahlkampfkosten-Obergrenze überschritten. Doch die drohende Geldbuße von 34.000 Euro wird der Landespartei wohl erspart bleiben.
Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Obergrenze von sieben Millionen Euro für Landtags- und Gemeinderatswahlen aufgehoben. Sie gilt nur noch für Bundeswahlen. Die Höchstrichter begründen dies damit, dass das Kostenlimit keine Frage des Parteienrechts sei, sondern eine Wahlrechtsangelegenheit des jeweiligen Bundeslandes. Im Fall Oberösterreichs dürfte sich auch der Parteien-Transparenzsenat im Kanzleramt an den VfGH-Spruch halten.
Grenzen müssen die Länder nun selbst regeln. Grundlage des Urteils war eine Verfassungsbeschwerde des Team Stronach, das beim Nationalratswahlkampf 2013 "überzogen" hatte und deshalb 567.000 Euro Strafe zahlen musste. Diese bestätigte der VfGH.
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