EU-Justizminister einigten sich auf Verschärfung von Umweltstrafrecht
BRÜSSEL. Die EU-Justizminister haben sich am Freitag in Brüssel auf eine Verschärfung des Umweltstrafrechts geeinigt.
Für Österreichs Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ist dies ein "großer Tag für mehr Umweltgerechtigkeit". Die EU nehme damit eine globale Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität ein. Diese zähle neben Drogenschmuggel zu den lukrativsten Verbrechen weltweit und werde derzeit kaum verfolgt. "Es braucht hier klare strafrechtliche Regelungen und robuste Strafen. Wer sich am Rücken der Umwelt bereichert, muss auch mit Konsequenzen rechnen", betonte Zadić beim Justizministerrat in Brüssel.
Mit der beschlossenen Allgemeinen Ausrichtung werde künftig eine effektivere Verfolgung von Umweltverbrechen ermöglicht. So werde mit zahlreichen neuen Straftatbeständen etwa die illegale Müllentsorgung oder der Handel mit illegal geschlägertem Holz unter Strafe gestellt. Mit einer Anpassung der Mindest-Höchststrafen soll erreicht werden, dass sich umweltschädliches Handeln für Unternehmen künftig auch finanziell nicht mehr rentiert. Bisher konnten die Kosten für Umweltverbrechen in bestimmten Fällen einfach budgetiert werden, erläuterte Zadić.
Mit dieser Position können die Mitgliedstaaten in Verhandlungen mit dem EU-Parlament treten, sobald dieses auch seine Position festgelegt hat.
Thema des Treffens war auch dieses Mal die wirksame Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. "Angesichts der russischen Aggression und den sich mehrenden Berichten über Kriegsverbrechen muss eine enge und effektive europäische Zusammenarbeit mit der Ukraine, dem Internationalen Strafgerichtshof und den Vereinten Nationen für uns alle nach wie vor von höchster Priorität sein. Die Täter und Täterinnen müssen zur Verantwortung gezogen werden", betonte Österreichs Justizministerin.
Zadić hat im Juli per Erlass an die Staatsanwaltschaften die Voraussetzungen für eine österreichische Beteiligung an internationalen Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine geschaffen. Zudem beteiligt sich Österreich an den internationalen Ermittlungen durch die Entsendung einer österreichischen Richterin an den IStGH und die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle bei EUROJUST. An diese können sich ukrainische Behörden bei Fragen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen wenden.
Die Justizminister und -ministerinnen diskutierten außerdem über die Einführung einer Anti-SLAPP-Richtlinie. Damit soll ein wirksames Instrument für den Schutz von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Umweltaktivisten vor Einschüchterung durch missbräuchliche Klagsführung eingeführt werden. Diese Einschüchterungsklagen spielen in den USA seit Jahren eine große Rolle, mit dem EU-Instrument soll einer ähnlichen Entwicklung in Europa bereits im Vorfeld ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.