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Deutsches Verfassungsgericht öffnet Tür für Sterbehilfe

Von nachrichten.at/apa, 26. Februar 2020, 11:18 Uhr
Krankenbett Patient Krankheit Pflege Sterbehilfe
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

KARLSRUHE. Das 2015 in Deutschland eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist vom deutschen Verfassungsgericht gekippt worden.

"Es gebe ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe.

Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Die Richter erklärten das Verbot laut Strafrechtsparagraf 217 nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten daher für nichtig. Das könnte in Deutschland - ähnlich wie in der Schweiz - die Tür für Sterbehilfevereine öffnen, die Suizidwilligen tödliche Mittel zur Verfügung stellen.

Der gekippte Strafrechtsparagraf verletzte dem Urteil zufolge auch Grundrechte von Vereinigungen, die Suizidhilfe leisten möchten. Die Umsetzung einer Entscheidung zur Selbsttötung sei davon abhängig, "dass Dritte bereit sind, Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln".

Die acht Verfassungsrichterinnen und -richter geben dem Gesetzgeber aber Spielraum. Diesem sei nicht untersagt, Suizidhilfe zu regulieren. Der Staat habe auch dafür Sorge zu tragen, dass die Autonomie des Einzelnen geschützt und nicht durch Dritte gefährdet wird. Der Gesetzgeber dürfe deshalb Entwicklungen entgegensteuern, die den sozialen Druck fördern, sich etwa unter Nützlichkeitserwägungen das Leben zu nehmen.

Auch die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich die assistierte Selbsttötung zu einer normalen Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne, sei nachvollziehbar. Hierzu dürfe der Gesetzgeber Aufklärungs- und Wartepflichten festlegen. Er könne auch die Suizidhilfe unter Erlaubnisvorbehalt stellen, um die Zuverlässigkeit von Suizidhilfeangeboten zu sichern.

Paragraf 217 stellte die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nur Angehörige und "Nahestehende", die beim Suizid unterstützen, bleiben in Deutschland straffrei, da in Deutschland - anders als in Österreich - die Beihilfe zum Selbstmord nicht unter Strafe steht.

Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Professionelle Sterbehelfer hatten ihre Aktivitäten in Deutschland seither weitgehend eingestellt, aber vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Verbot geklagt - genauso wie mehrere schwerkranke Menschen, die deren Dienste in Anspruch nehmen möchten..

Sterbehilfe-Vereine lassen sich ihre Dienste meist bezahlen. "Geschäftsmäßig" im juristischen Sinne bedeutet aber nicht gewerblich, sondern so viel wie "auf Wiederholung angelegt".

Die deutsche Ärztekammer hatte im Vorfeld des Urteils das bestehende Verbot verteidigt. Es schütze vor "einer Normalisierung des Suizids", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Auch wirke es "Erwartungen auf einen regelhaften Anspruch auf ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung" entgegen. Ein solcher Anspruch stünde "im eklatanten Widerspruch zur medizinisch-ethischen Grundhaltung der Ärzteschaft", hob Reinhardt hervor. Der Bundesärztekammer-Präsident betonte auch, dass es "einen breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Konsens" darüber gebe, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu unterbinden.

Aktive Sterbehilfe - also die Tötung auf Verlangen, zum Beispiel durch eine Spritze - bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe wird das tödliche Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es aber selbst ein.

Die österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) begrüßte das Urteil in einer Aussendung. Nun hoffe man auf eine Erlaubnis der Sterbehilfe durch die Höchstrichter auch in Österreich. Die ÖGHL hatte einen Antrag dazu eingebracht.

Das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) der Österreichischen Bischofskonferenz warnte hingegen im Vorfeld des deutschen Urteils vor einer Legalisierung der Sterbehilfe. "Ein Suizidgefährdeter will gar nicht dem Leben, sondern vielmehr dem Leiden entrinnen", gab Geschäftsführerin Susanne Kummer in einem Kommentar für die "Wiener Zeitung" (Mittwoch) zu bedenken. "Wer die Zulassung von Tötung unter bestimmten Bedingungen einführt, öffnet damit das Tor für weitere, nicht mehr kontrollierbare Entwicklungen", etwa die Tötung von Patienten auch ohne ihr Verlangen, wie es mittlerweile etwa in den Niederlanden geschieht, warnte sie.

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42  Kommentare
42  Kommentare
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spektator (2.077 Kommentare)
am 27.02.2020 20:20

und das ist gut so
Auch ich will selbstbestimmt im Fall des falles entscheiden können
und Hilfe für meinem Abgang in Anspruch nehmen können!
Bislang mußte man da ja nach belgien, Nl, CH reisen -
oder
in Verzweiflung wie Ludwig Hirsch ....

Das ist endlich eine humane Möglichkeit die sich mir dann eröffnet (Österreich wird ja irgendwann Deutschland nachziehen, bzw man fährt über die Grenze...)

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( Kommentare)
am 27.02.2020 10:28

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß !
Ein perfides Urteil.

Die freie Entscheidung eines Menschen aus dem Leben zu scheiden,
hätte eines höchstgerichtlichen Urteils nicht bedurft.
Die gab es ohnehin schon immer und wurde auch tausendfach praktiziert.

Das was die Richter nun straffrei gestellt haben,
ist die kommerzielle Lieferung u. Vermarktung von Selbstmord- Utensilien!

Was anderes als Sterbehilfe sollte es sein,
den Schierlingsbecher zum Trank ,
oder die aufgezogene Giftspritze zu reichen ?

Zu mindestens ist Das Beihilfe zum Selbstmord,
oder weniger dramatisch ausgedrückt:
Beihilfe zur Sterbehilfe.

Wobei, einen Menschen vom Diesseits ins Jenseits zu befördern
schlicht und einfach immer Mord (oder nennen sie es, wie sie wollen) ist.

Aber natürlich können bestimmte Arten von Mord
per Gesetz straffrei gestellt werden;
z.B. befohlener Kampf, Drohnentötungen, Notwehr,
Sterbehilfe, Beihilfe zur Sterbehilfe etc,

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 27.02.2020 12:54

Wenn ich auf der Strasse gehe, kann ich mir sicher sein, dass mir niemand aus reiner Menschlichkeit in Notwehr, beim Sterben hilft. Denn dieser muesste beweisen, dass es eine angemessene Gewalt war.
Als Pflegebeduerftiger dem beim Sterben geholfen wurde, hat keine Gelegenheit zu sagen, dass diese Hilfe ungelegen kam.
Da wird versucht die Beweislast von "TAETER" auf das OPFER zu uebertragen.
So etwas ist ein NO GO in einem Rechtsstaat.
Auch manche Verfassungsrichter haben noch ein grosses Potential sich weiter zu entwickeln,
Und der Name Verfassungsgericht kommt sicher nicht davon, dass manche Urteile die Bevoelkerung aus der Fassung bringt.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 27.02.2020 08:25

Fuer Pflegebeduerftige ist es sicher sehr beruhigend zu wissen, dass eine Toetung zulaessig ist.
Die werden daher sehr motiviert sein sportlich bis zum Tod zu bleiben.
Die Angst als Motivator in der Altenpflege.
Das eroeffnet ganz neu Dimensionen im Pflegealtag.
Allen Befuehrwortern wuensche ich vom Herzen einen so vertrauensschwangeren Lebensabend. Es ist einfach fuer einen Hilflosen angenehm zu wissen, dass jede Person die sich einem naehert, der letzte soziale Kontakt gewesen sein koennte.
Genissen sie ihren Lebensabend. AMEN

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 22:58

Auch so Events werden dann gerne genommen,
Sehr persoenlich auf den Jubilar zugeschnitten.
Wie: Omas Ablebensparty.
Unter dem Moto : Wir feiern bis zu Omas letzten Atemzug

Auch wenn die Oma nicht mehr aufwacht. Vielleicht wachen die Anderen auf.

Auch rollstuhlgerechte Gaskammern in humaner Duschoptik werden sehr gerne in letzter Zeit in Pflegeanstalten eingebaut.
Diese senken den Leidensdruck enorm.
Die Luzusmodelle sind pflegezeitsparend selbstreinigend.

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chris001 (887 Kommentare)
am 26.02.2020 21:44

BRAVO .. da kann man wirklich nur Gratulieren

Bei uns in Österreich ist es ja leider nicht mal ein Thema .. noch nicht

Keine Geschäftemacherei mehr .. unheilbar Kranke dürfen endlich in Würde sterben .. nicht mehr leiden müssen .. keine Schmerzen mehr ertragen müssen .. kein versuch Kaninchen mehr sein müssen .. selbst entscheiden dürfen wenn es genug ist .. nicht mehr leben müssen weil es nur ums Geld geht für manche Spitäler und Ärzte

Und an all die dummen Menschen die das nicht befürworten sei gesagt .. ihr seid schlimmer als so mancher Arzt wie unter den schlimmsten Zeiten unserer Geschichte .. gilt übrigens auch genau so für Abtreibungsgegner

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scoobedoo (17 Kommentare)
am 26.02.2020 21:39

„Geschäftsmäßige Sterbehilfe“ - ist DAS die Antwort auf den Pflegenotstand??
Es gab und gibt auch jetzt legale und humane Möglichkeiten, unnötiges Leiden zu vermeiden bzw. zu verkürzen.
Aber wer entscheidet so etwas für Menschen, die selber keine Entscheidungen mehr treffen können? Fragen über Fragen...
Meines Erachtens öffnet man damit die Büchse der Pandora...
Mich schaudert‘s!

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 26.02.2020 18:38

Die ewiggestrige Moral ist wieder zurück.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 18:46

Klar.
Das Leben hat einen Wert.
Und wenn es keinen Wert mehr hat,
haben wir die Endloesung.

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( Kommentare)
am 26.02.2020 17:30

Wenn ein Mensch in seinen Krankenbett nur mehr dahinsicht und er es verlangt, bin ich auch fuer die sterbehilfe. Aber nur durch einen Arzt.

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amha (11.322 Kommentare)
am 26.02.2020 18:58

Dr. Gross?

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Detektiv (106 Kommentare)
am 26.02.2020 16:40

Wird wohl für SPD und CDU neu geregelt worden sein, damit sich die Wähler diese Armut nicht mehr länger anschauen müssen.

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meisteral (11.749 Kommentare)
am 26.02.2020 18:07

Sie sind wohl walterneu2.0!

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 18:42

Sicher nicht. Nur einer der mitdenkt.
Bald gibt es dann einen neuen Feiertag.
Schaut das da opa heute nicht auf die Strasse geht.
Heute ist Euthanasietag. den wir muessen die Gesellschft von Ihren LEIDEN erloesen.

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soling (7.432 Kommentare)
am 26.02.2020 14:16

Ich hoffe diese Entscheidung wird umgehend Europarecht - dann habe ich auch etwas von dieser ach so tollen EU.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 14:32

Wieso?
Haben sie einen Nachbarn denn sie nicht leiden koennen?
Und sie dem LEIDEN nicht mehr tatenlos zusehen wollen?

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soling (7.432 Kommentare)
am 26.02.2020 14:42

Nein, ich will nur niemanden als möglicher "Pflegefall" zur Last fallen. Habe auch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt, ist aber für mich auch keine 100%ige Garantie.
Wenn diese Entscheidung Europarecht wird bringt mir das eben mehr als die Farbe meines Schnitzels oder die Krümmung der Bananen.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 14:56

Ixh kann sie verstehen und es ehrt sie. Aber damit ist Tuer und Tor geoeffnet fuer einen Missbrauch. Volksgesundgeit und Rassenselektion ist noch nicht so lange vorbei. Bei dem sich veraendernden politischen Stil und den Charakteren auf der politische Buehne machen mir solche Gesetze einfach nur Angst.
Wo ihr "Pflegefall" anfaengt, weiss ich nicht.
Aber auch Neugeborene muessen gepflegt werden.
Sind diese in ihrem Pflegefall inkludiert?
Leider muss so gefragt werden, denn vielen ist nicht Bewusst in welche Richtung der Zug fahren kann und wird!!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 26.02.2020 15:25

WALTERNEU

Hmmmm,der Vergleich Neugeborene und Pflegefall hinkt a bissl .oder ?

wenn Bürger das Recht bekommen über Wahlen zu entscheiden , MÜSSEN sie auch das SELBE RECHT haben über sich SELBER wählen zu dürfen.

ein treffendes bsp aus England dass ich im Fernsehen sah :
ein schwerkranken wollte in die Schweiz um die dortige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen (kostet viel Geld ) aber seine nahen Verwandten haben es ihm nicht ermöglicht , ja sogar versucht zu verhindern.
Danach hat er ALLES versuch um Selbstmord zu begehen , dass ihm aufgrund seines Rollstuhl nicht gelang . Seine Verwandten haben es bemerkt und eingesehen dass er sterben WOLLTE .ca.1 Jahr später durfte er sanft einschlafen.

auch habe ich eine LIVE Reportage gesehen wo ein Schweizer , der im Wohlstand gelebt hat , jedoch schwerkrank war bis zu letzten Minuten in Freiheit mit Kamera begleitet wurde und dann Abends in die Klinik ging zum sterben

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 15:52

Selbstmord ist zwar nicht gern gesehen aber trotzdem straffrei.
Sterbehilf nicht und soll auch so bleiben.
Sollte jemand aus Mitleid helfen ist er in max 2-3 fahren wieder herausen.
Ist ihm das nicht Wert, ist das Problem auch nicht so gross.
Diese Zeit braucht niemand, wenn fuer die Erhaltung der Volksgesundheit
die Leute von zu Hause abgeholt werden.
Zu glauben, dass das nicht die Zukunft ist , ist NAIV.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 26.02.2020 14:06

"Es gebe ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe.

Gratulation den Richter . ! 👍
ENDLICH wird Gerechtigkeit geschaffen und der MENSCH darf entscheiden , NICHT DIE TEUREN MEDIZINISCHEN VERSUCHE . 🤔🤔

in der Schweiz wird es sehr streng gehandhabt und NICHT jede/r kann einfach so daherkommen und sterben wollen.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 13:28

Jetzt ist dem Wahnsinn die Tuer geoeffnet.
Sollte sich jemand genoetigt sehen beim Sterben helfen zu muessen, kann erruhig die strafrechtlichen Konsequenzen in kauf nehmen. Ist der Helfer nicht bereit diese Konsequenzen in Kauf zu nehemen, ist es auch nicht so dringend mit dem Sterben.

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observer (22.216 Kommentare)
am 26.02.2020 11:49

Hoffentlich endet das nicht in einer Art "Euthanasie", bei der andere festlegen, wann man zu sterben hat. Fremdbestimmung in solchen Fällen - womöglich aus Kosten/Nutzenüberlegungen, das wäre wohl das Schlimmste. So was gehört ein ganz strikter Riegel vorgeschoben. Sonst endet das wie im sogenannten Dritten Reich.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 26.02.2020 12:12

sie haben anscheinend noch keinen Menschen gesehen der sich wünscht sterben zu dürfen und auch normal einschlafen würde doch wegen dem Ärztlichen „Kommerz“ zum Leben verurteilt ist

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observer (22.216 Kommentare)
am 26.02.2020 12:55

Ich glaube, dass bei sinnerfassendem Lesen meines Beitrags es klar sein sollte, dass ich es nicht in Frage stelle, wenn jemand wirklich s e l b s t aus dem Leben scheiden will. Ich will nur nicht, dass darüber andere befinden und der betroffene Mensch zu einem wird, der dann erst gar nicht mehr gefragt wird.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 26.02.2020 14:11

GUGELBUA

genau getroffen Gugelbua …
Kranke Menschen werden als " Versuchskaninchen " ausgenützt .

der Vater eines guten Bekannter wurde so behandelt bis er als quasi " Krüppel " im Krankenbett gestorben ist , obwohl man wusste dass er unheilbar krank war.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 26.02.2020 11:40

endlich kommt Bewegung und man(n) Frau ist nicht mehr den Ärzten ausgeliefert

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essbesteck (6.034 Kommentare)
am 26.02.2020 17:29

warum ärzte? pflegepesonal.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 26.02.2020 22:23

Nun bei den Ärzten geht ja auch der Trend eher in die Richtung:
- Geld der Krankenversicherung sparen helfen
- Ein wohlhabender Dialysepatient und eine potentieller Organspender sind eine äußerst verlockende Kombination.
- meine Geldtaschen meines Ärtzekittel sind mir näher als diese "hypothetische Eid" oder wie der heißt.
Leute ihr glaubt ihr lebt in einer idealen Welt, wo nur Waisenknaben herumlaufen, die nur euer bestes wollen.
Und dann stellt ihr fest, dass das Beste in Wahrheit nur das Geld ist.
Der schnöde Mammon.
Was jetzt nur als Ausnahmefall erscheint, wird schneller zur Regel werden, als wir uns das überhaupt jetzt vorstellen wollen.
Es ist nahezu alles eine Frage der Zeit und der Gewohnheit.
Man muss es nur erwarten können.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 26.02.2020 22:24

Und da wird jenen, die jetzt darüber lachen mögen möglicherweise bald das Lachen noch vergehen.

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 26.02.2020 11:28

Endlich!

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 13:32

Kinder, am Wochenende fahren wir zur Oma.
Seid schoen artig. Das wird die letzte Omaparty.
Packt die Geschenke ein und vorallem vergesst nicht auf die Spritze.

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meisteral (11.749 Kommentare)
am 26.02.2020 13:35

Und Leute wie sie dürfen vermutlich auch wählen gehen...
Volltroll des Monats!

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 14:05

Gott sei Dank, habe ich nicht eine so sterbehelfenwollende Verwandschaft.
Ich weiss, eine Verwandtschaft kann man sich nicht aussuchen.
Daher, versuchen sie ihr aus dem Weg zugehen.
Diese Wahlfreiheit haben sie, wenn sie koennen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 26.02.2020 14:14

WALTERNEU

hoffentlich hast du keine Verwandten die SCHWER KRANK sind die schwerleiden und sich der Tod wünschen aber NICHT bekommen weil medizinisch " aufgepumpt " werden .

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 14:30

Ja das wuensche ich mir. Aber auch wenn es mich selbst betreffen wuerde, wuerde ich es in kauf nehemn, wenn ich damit 1000 ten Sterbegeholfenen verhindern kann.
Leider braucht die Menschheit werde Alzheimer noch Demenz um zu vergessen wozu der Mensch fuer die Volksgesundheit faehig ist.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 26.02.2020 22:06

Den praktizierten Freitod und die Selbstbestimmung hat es ja auch schon vorher gegeben und man hat immer Wege dazu gefunden.
Deshalb war eigentlich diese Klage vor dem deutschen VFGH überflüssig.
Mit dieser Entscheidung hat der deutsche VFGH jeglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wahrscheinlich hat dieser VFGH die praktischen Folgen dieses Urteils völlig falsch eingeschätzt.
Denn in der Praxis wird es kaum möglich sein, dass man jemanden einen Mord nachweisen kann, denn man wird immer behaupten können, er , sie , es hätten es ja so gewollt.
Wie will man da das Gegenteil beweisen?
Und genau da liegt der Hund begraben, weil man davon ausgeht, in der Praxis alles "supersauber" ablaufen wird.
Die Grenzen sind nicht mehr klar gezogen sondern verwaschen und verschwommen.
Damit hat man in Wahrheit die Büchse der Pandora geöffnet, nur man weiß es noch nicht, oder man will es nicht wissen wollen.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 26.02.2020 22:09

Damit ist faktisch der erste Schritt zur Euthanasie bereits getan.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 26.02.2020 22:14

Nö.
Walterneu liefert eine durchaus sehr realistische Einschätzung der Situation.

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 26.02.2020 18:41

Sie Ahnungsloser!
sie haben scheinbar noch nie einen
Menschen gesehen der darum bittet,
gebt mir etwas, damit mein Leiden
vorbei ist!!!
schreiben sie nicht von etwas was sie
nicht verstehen und gesehen haben!

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 26.02.2020 18:53

Auch sie koennten es noch lernen.
Der am leichtesten aussehnde Weg im Leben, ist dann meist der Schwerste.

Und wenn dann die LKW's vor ihrem Haus halten und die Alten und Gebrechlichen mitnehmen.
Sagen sie dann:" Das haben wir alles nicht gewusst."

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 26.02.2020 22:12

Darum geht es auch gar nicht.
Ein jeder, der auch wirklich Sterben will der FINDET irgend ein Mittel um aus dem Leben zu scheiden.
Denn er bereites sich "rechtzeitig" dafür vor.
Der jammert nicht "gebts ma" oder anders unwürdig herum.
Einer oder eine der oder die wirklich Sterben will findet auch immer Mittel und Wege dies zu tun.
Und das war auch bisher möglich.

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