Britischer Premier will an Ruanda-Plan festhalten
LONDON. Illegal nach Großbritannien gereiste Migranten sollen nach Ruanda gebracht werden und dort Asyl beantragen.
Der britische Premierminister Rishi Sunak will keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass das umstrittene Gesetz zur Abschiebung von Migranten nach Ruanda durchs Parlament gebracht wird. Die Abschiebeflüge von Asylwerbern in das ostafrikanische Land würden "in zehn bis zwölf Wochen" beginnen, sagte Sunak am Montag kurz vor Beginn einer entscheidenden Abstimmung im Oberhaus. "Wir sind bereit, die Pläne liegen vor und diese Flüge werden auf jeden Fall starten", sagte Sunak.
Keine Rückkehr nach Großbritannien
Das britische Unterhaus hatte das Gesetz Mitte Jänner gebilligt. Es sieht vor, dass illegal eingereiste Flüchtlinge künftig ohne Prüfung ihres Asylantrags von Großbritannien nach Ruanda geschickt werden können, das dafür als sicheres Drittland eingestuft wird. Die Asylwerber sollen dann in Ruanda Asyl beantragen. Eine Rückkehr nach Großbritannien – auch im Fall eines positiven Asylbescheids in Ruanda – ist nicht vorgesehen. Asyl soll in Ruanda gewährt werden.
Davon erhofft sich die britische Regierung eine abschreckende Wirkung auf Migranten. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits mit der Regierung in Kigali geschlossen. Der einzige Flug, der bisher nach Ruanda abheben sollte, wurde aber per einstweiliger Verfügung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in letzter Minute gestoppt. Später erklärte das oberste Gericht in Großbritannien den Asylpakt für rechtswidrig.
Mit dem Ruanda-Gesetz soll dieses Urteil nun ausgehebelt werden. Der Gesetzentwurf steckt derzeit im Verfahren zwischen Unterhaus und Oberhaus fest, das bisher mehrheitlich Bedenken hatte. Sunak wies die Parlamentarier seiner Partei in beiden Häusern an, am Montag so lange zu tagen, bis es verabschiedet sei.
UN-Menschenrechtsexperten haben Fluggesellschaften und Luftfahrtbehörden aufgerufen, sich nicht an solchen Programmen zu beteiligen. Menschen nach Ruanda oder in ein anderes Land zu bringen, von wo aus sie womöglich in ihre Heimat zurückgezwungen würden, könne gegen das Recht auf Schutz vor Folter und andere erniedrigende Behandlungen verstoßen.