Für die E-Mobilitätsförderung stehen 114,5 Millionen Euro bereit
LINZ / WIEN. Elektroautos für Privatpersonen werden weiterhin mit bis zu 5000 Euro gefördert, elektrische Motorräder mit bis zu 2300 Euro
Die Förderung der Elektromobilität in Österreich wird – im Gegensatz etwa zu Deutschland – auch im neuen Jahr fortgesetzt. Damit sollen zwischen Neusiedler See und Bodensee mehr E-Autos auf die Straßen gebracht werden. Insgesamt stehen dafür 114,5 Millionen Euro zur Verfügung, Privatpersonen erhalten für den Kauf eines vollelektrischen Pkw weiterhin bis zu 5000 Euro, für E-Motorräder gibt es bis zu 2300 Euro.
Private Ladeinfrastruktur, etwa Wallboxen und Ladekabel, wird ebenso weiter mit bis zu 600 Euro gefördert, Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit bis zu 1800 Euro. Weitere zehn Millionen Euro sollen in den Ausbau des Schnellladenetzes in derzeit unterversorgten Gebieten fließen.
Bis zu 25.000 Ladepunkte
Apropos Ladeinfrastruktur: Der Mobilitätsklub ÖAMTC geht davon aus, dass sich die Zahl der Ladepunkte im heurigen Jahr kräftig erhöhen wird – um rund ein Viertel auf gut 25.000. "Das werden dann deutlich mehr als 900 Megawatt Leistung sein", so der ÖAMTC.
Ein-Tages-Vignette nur digital
Neuerungen gibt es auch bei den Vignetten. Die neue Ein-Tages-Vignette ist nur digital verfügbar und wohl in erster Linie für Urlauber interessant. Sie soll vor allem dazu dienen, Touristenströme auf den Autobahnen zu belassen und verkehrsgeplagte Gemeinden so zu entlasten. Sie ist – wie alle Vignetten – bereits seit 1. Dezember erhältlich und kostet für Pkw 8,60 Euro.
Vignette einmal "mitnehmen"
Eine Novität ist zudem das "Mitnehmen" der digitalen Vignette im Falle eines Kennzeichenwechsels: Ein Mal pro Kalenderjahr ist die Umregistrierung der digitalen Vignette ohne Angabe von Gründen möglich, solange der Zulassungsbesitzer gleich bleibt. Dies ist insbesondere beim Fahrzeugwechsel hilfreich, wenn man ein neues Taferl zugewiesen bekommt. Die Umregistrierung kostet 18 Euro.
Höhere Versicherungssteuer
Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung gibt es für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw, sie fällt seit dem Jahreswechsel um 34,56 Euro höher aus.
Verschärfungen gibt es auch beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Hier sind Steuern zu bezahlen, die höher ausfallen, wenn der Treibhausgasausstoß einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Heuer liegt dieser bei 129 Gramm CO2 je Kilometer für erstmals zugelassene Fahrzeuge.
Extremen Rasern droht ab März Autoverlust und -Versteigerung
Extreme Raser können im neuen Jahr ihre Autos verlieren. Mit März tritt eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Damit können Fahrzeuge bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) abgenommen und versteigert werden.
Lebenslanges Lenkverbot: Gehört das Auto nicht dem Raser, wird in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen. In solchen Fällen kann das Fahrzeug zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos, informierte der ÖAMTC.
70 Prozent: Bei der Versteigerung gehen 70 Prozent der Erlöse an den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.
445 Fälle: Das Verkehrsministerium rechnet mit bis zu 445 Fällen pro Jahr, in denen es zu einer behördlichen Beschlagnahmung des Fahrzeugs und in der Folge zu einem Verfall kommen könnte. Österreich folgt mit dieser Maßnahme dem Beispiel von anderen europäischen Ländern.
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