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Taxler bestahlen betrunkene Fahrgäste: 1 Schuld- und 3 Freisprüche

Von nachrichten.at/apa, 18. April 2024, 15:15 Uhr
Taxi
Zugute kam den beschuldigten Taxilenkern, dass sich die betrunkenen Opfer zumeist nicht wirklich erinnern und vor allem die Täter nicht eindeutig identifizieren konnten. (Symbolbild) Bild: Weihbold

WIEN. Über mehrere Jahre sollen Taxifahrer gezielt betrunkene Fahrgäste vor Diskotheken ausgesucht haben, um diese zu bestehlen.

Vor allem auf teure Uhren sollen sie es abgesehen haben. Am Donnerstag gab sie am Wiener Landesgericht lediglich einen Schuldspruch für den teilgeständigen Hauptangeklagten (vier Jahre) sowie drei Freisprüche im Zweifel. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

350.000 Euro Schaden

Die Taxler im Alter zwischen 34 und 57 sollen es laut Anklage hauptsächlich auf hochpreisige Armbanduhren ihrer Kunden abgesehen. Ihnen wurde demnach in erster Linie gewerbsmäßiger schwerer Diebstahl vorgeworfen. Zur Anklage wurden in dem Schöffenprozess (Vorsitz: Richterin Magdalena Klestil-Krausam) fast 20 Diebstahlsfakten gebracht. In zwei weiteren Fällen, in denen den Betroffenen die Uhr gewaltsam vom Handgelenk gerissen bzw. dies versucht wurde, wurde dem Hauptangeklagten Raub angekreidet. Insgesamt ist ein Schaden von 350.000 Euro inkriminiert. Zudem angeklagt war wegen Hehlerei ein weiterer Mann, der für den Weiterkauf eines gestohlenen Chronometers gesorgt haben soll, wobei in diesem Fall kein Beweis für einen Zusammenhang mit dem Haupttäter festgestellt werden konnte.

Für den Hauptangeklagten gab es Schuldsprüche wegen der gewerbsmäßigen Diebstähle, wegen eines versuchten Raubes sowie Urkundenfälschung und Geldwäsche – allerdings nicht wegen aller vorgeworfener Fakten. Zugute kam dem Beschuldigten u.a., dass sich die betrunkenen Opfer zumeist nicht wirklich erinnern und vor allem die Täter nicht eindeutig identifizieren konnten.

4 Jahre unbedingt für Hauptangeklagten

Davon profitierten auch die beiden mitangeklagten Taxler, die im Zweifel freigesprochen wurden. Das Wiedererkennen, falls überhaupt, reichte nicht "mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung", so Klestil-Krausam. Der wegen Hehlerei Angeklagte habe sogar "einen sehr guten Eindruck" gemacht. "Und welcher Hehler gibt schon seinen wahren Namen an?"

Vom Schöffensenat wurden als mildernd der bisherige ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis zugestanden. Erschwerend waren die mehreren Verbrechen, die Gewerbsmäßigkeit, der Tatzeitraum über mehrere Jahre sowie die Schadenshöhe. Zudem sei alles von Anfang bis Ende geplant gewesen. Zudem hätten sich die Opfer im Taxi in Sicherheit gefühlt und nicht damit gerechnet, bestohlen oder beraubt zu werden. Deshalb wäre die vierjährige Strafe zur Gänze unbedingt ausgesprochen worden.

Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

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