Sechswöchiges Baby starb - Mordprozess gegen Kärntner gestartet
KLAGENFURT. Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen wegen der Corona-Pandemie hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein Mordprozess gegen einen 27-jährigen Kärntner begonnen.
Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 2018 seine sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Die acht Geschworenen saßen mit dem nötigen Abstand auf den Besucherbänken verteilt. Die drei Richter des Geschworenensenats hatten hinter einer Glaswand Platz genommen.
Staatsanwältin Johanna Schunn schilderte die Ereignisse, die am 20. Juli 2018 zum Tod des Kindes geführt haben sollen. Während die Mutter der Kinder einkaufen war, sei der Angeklagte mit den beiden sechs Wochen alten Zwillingsmädchen allein zu Hause gewesen. Da eines der beiden Babys geweint habe, soll er es geschüttelt und mit dem Kopf auch gegen einen stumpfen, flächigen Gegenstand geschlagen haben. Dadurch habe das Mädchen ein großes Kopfschwartenhämatom und eine Gehirnblutung, ein sogenanntes "Shaken-Slam-Syndrom" erlitten. Der Notarzt wurde gerufen, doch das Kind starb. Laut Gutachten sei der Tod auf dieses Schütteln zurückzuführen sein, sagte Schunn.
Der Verteidiger des 27-Jährigen, Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic, bestritt die Schuld seines Mandanten. Es gebe kein einziges Indiz für ein Fehlverhalten des Familienvaters, der bis zu seiner Verhaftung im Dezember 2019 unbescholten gewesen sei und sich liebevoll um seine Kinder gekümmert habe. Einzig das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten belaste ihn, erklärte der Anwalt.
Der Schüttelvorgang sei eine reine Vermutung, fuhr Todor-Kostic fort. Das Kind sei eine Stunde lang reanimiert worden, da könne einiges passieren. Es wurde eine gerichtliche Obduktion angeordnet, bei der Fehler in der Rettungskette und Blutungen im Gehirn festgestellt worden seien. Das Gutachten sei von einem Kinderchirurgen und nicht von einem Neurochirurgen erstellt worden, kritisierte der Anwalt.
Todor-Kostic meinte, das Baby könnte am Plötzlichen Kindstod verstorben sein, auch die Zwillingsschwester sei wenige Tage vor dem Vorfall aufgrund längerer Atemaussetzer mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen worden, wo man sie mit rechtzeitiger Beatmung noch habe retten können. Todor-Kostic hat auch ein Privatgutachten erstellen lassen.
Die Hauptverhandlung wurde mit der Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt. Für den Prozess waren vorerst zwei Verhandlungstage anberaumt.