Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    ANMELDUNG
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.
    '
gemerkt
merken
teilen

Kirchenrechtliche Sanktionen gegen angebliches Missbrauchsopfer

04. Jänner 2021, 00:04 Uhr
Kirchenrechtliche Sanktionen gegen angebliches Missbrauchsopfer
Altbischof Klaus Küng Bild: APA

SANKT PÖLTEN. Nach Vergewaltigungsvorwürfen gegen Altbischof Küng: Priester wurde laut SZ zu "psychiatrischem Schwulentest" verpflichtet.

Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Altbischof Klaus Küng sollen nun für Priester Wolfgang Rothe ein Nachspiel haben: Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer Wochenendausgabe berichtet, soll der Bischof von St. Pölten, Alois Schwarz, Rothe mit kirchenrechtlichen Sanktionen bedroht haben.

Untersuchung sei ausgeblieben

Der Hintergrund ist pikant: Der Priester hatte im Jahr 2019 den früheren St. Pöltener Bischof Küng wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffes angezeigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Vorfall soll sich bereits 2004 im Priesterseminar von St. Pölten ereignet haben. Demnach soll der damalige Bischof dem Priester zuerst ein Betäubungsmittel verabreicht haben, und später, als der Mann einen Schwächeanfall hatte, sexuell übergriffig geworden sein.

"Auf einem Sofa sitzend habe Küng ihn, Rothe, gestreichelt; nicht an den Genitalien, aber doch an Stellen, wo man einen anderen nicht ungewollt berühren darf", zitiert die Zeitung Aussagen des Priesters. Er sei "wie erstarrt" gewesen. Eine "ordentliche Untersuchung der Vorwürfe" habe nicht stattgefunden, heißt es laut SZ.

Rothes Anzeige sei vom zuständigen Wiener Kardinal Christoph Schönborn erst nach "langer Verzögerung" nach Rom weitergeleitet worden. Im April 2020 habe Rom entschieden, dass die Vorwürfe "haltlos" seien, obwohl laut SZ weder ein Zeuge noch das Opfer selbst befragt worden waren.

"Psychiatrischer Schwulentest"

Die kriminalpolizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kamen hingegen zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Übergriffen des Bischofs um eine "versuchte Vergewaltigung" gehandelt haben soll.

Da die Vorwürfe bereits verjährt waren, kam es zu keinem Strafprozess.

Nach den Übergriffen soll Bischof Küng den Priester zu einem "forensisch-psychiatrischen Schwulentest" verpflichtet haben. Sowohl Bischof Küng als auch die Diözese St. Pölten hätten laut Süddeutscher Zeitung eine Stellungnahme verweigert: Für Altbischof Küng sei der Fall abgeschlossen, hieß es.

Außerdem sei der Priester nun von Bischof Alois Schwarz – auf Anordnung von Kardinal Schönborn – aufgefordert worden, "jede Veröffentlichung über seine Leidensgeschichte zu unterlassen, anderenfalls würden ihm weitere Sanktionen drohen."

mehr aus Chronik

Als die Fristenregelung Österreich spaltete

Zu viele Schulden nach Ski-WM: Gemeinderat in Seefeld löste sich auf

Drohung im Stephansdom: Syrer zückte Schraubenzieher

Alkolenker kollidierte in Wien mit Polizeiauto

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

5  Kommentare
5  Kommentare
Aktuelle Meldungen