Hohe Haftstrafen für Anbau und Verkauf von Cannabis
FELDKIRCH. Trio aus Vorarlberg soll in Indoor-Plantagen mehr als 200 Kilo Marihuana erzeugt haben: Neun Jahre Haft für Erstbeschuldigten.
Hohe Haftstrafen fassten gestern drei Männer am Landesgericht Feldkirch aus. Sie standen wegen des Anbaus und Verkaufs von Cannabis vor Gericht.
Der 34-jährige Erstangeklagte wurde dabei unter anderem wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels zu neun Jahren Haft verurteilt, der Zweitangeklagte zu achteinhalb Jahren. Ein 44-jähriger Erntehelfer aus Deutschland bekam drei Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Beschuldigten betrieben von Sommer 2018 bis Juni 2020 drei Indoor-Plantagen in Lustenau, Nüziders (Bezirk Bludenz) und Dornbirn. 225 Kilogramm Marihuana sollen die drei Männer erzeugt haben, 147 Kilogramm sollen in den Verkauf gegangen sein, so die Anklage. Der Wert der verkauften Drogen belief sich auf rund 560.000 Euro.
Zudem zweigte das Trio für seine Kulturen Strom am Zählerkasten vorbei ab und verursachte dadurch einen Schaden von 37.000 Euro. Als praktisch für das Trio erwies sich dabei, dass der Erstangeklagte gelernter Elektriker ist. Der Stromdiebstahl erfolgte nicht nur zur Geldersparnis. Die Betreiber der Cannabis-Plantagen wollten damit auch verhindern, dass ihre Plantagen aufgrund des hohen Energieverbrauchs auffällig würden.
Mehrere "Angestellte"
Während der 34-Jährige und der 31-Jährige, die als Drahtzieher gelten, mit der Organisation und dem Verkauf beschäftigt waren, wirkte der 44-Jährige in untergeordneter Form mit, er war etwa als Erntehelfer eingeteilt. Die beiden jüngeren Männer mieteten Häuser an und engagierten Leute, die bereit waren, für eine günstige Miete nebenbei die Cannabispflanzen zu betreuen. Halfen diese Mieter bei der Ernte, erhielten sie pro Ernte nochmals 2000 Euro auf die Hand. Mehrere dieser Erntehelfer mussten sich bereits vor Gericht verantworten.
Bei dem Geschäftsmodell wurde laut Staatsanwaltschaft darauf geachtet, dass es bezüglich des Marihuanas nie zu Lieferengpässen kam. War eine Anlage abgeerntet, stand bereits die nächste parat.
Am Freitag gaben sich die Angeklagten eher wortkarg. Ihre Verteidiger Nicolas Stieger und Olivia Lerch betonten die bisherige Unbescholtenheit ihrer Mandanten und dass sich diese vollumfänglich geständig gezeigt hätten, zudem sei Cannabis als Droge nicht mit Kokain oder Heroin zu vergleichen.
Staatsanwalt Markus Fußenegger konterte, dass die Beweislage auch ohne Geständnis erdrückend gewesen sei und Cannabis alles andere als harmlos sei. "Man kann sich ausrechnen, wie viele Jugendliche mit 147 Kilogramm Marihuana in eine Abhängigkeit gezogen werden und später zu härteren Drogen greifen.
Staatsanwalt Markus Fußenegger konterte, dass Cannabis alles andere als harmlos sei. "Man kann sich ausrechnen, wie viele Jugendliche mit 147 Kilogramm Marihuana in eine Abhängigkeit gezogen werden und später zu härteren Drogen greifen.
Wenn ich der Argumentation des Staatsanwaltes folge, muss ich die Frage stellen, warum Alkohol dann erlaubt ist? Um alkoholabhängig zu werden, muss nicht zu härteren Alkoholika gegriffen werden.