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Geplanter Pride-Anschlag : Chats verdeutlichen Interesse an Bombenbau

Von nachrichten.at/apa, 01. Juli 2023, 11:39 Uhr
Der Leiter der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Omar Haijawi-Pirchner Bild: (APA/ALEX HALADA)

WIEN. Nachdem vor der Pride drei junge Männer wegen Verdachts auf einen geplanten Anschlag in U-Haft genommen und mittlerweile wieder enthaftet wurden, zeigen Auswertungen ihrer Handys brisante Details.

Der 14-Jährige erkundigte sich in einem Chat bei einem unbekannten Nutzer, wie er eine Bombe bauen und wie man diese mit einem Telefon auslösen könne. Anschlagspläne fanden sich darin aber keine. Die DSN betonte indes, dass weiterhin "intensive Ermittlungen" liefen.

Auf dem Messenger-Dienst "Threema" erkundigte sich der Teenager bei einem unbekannten Nutzer, welche Bestandteile er zum Bau eines Sprengstoffs benötige. Von jenem Nutzer erhielt der Beschuldigte einen Link mit einer detaillierten Anleitung. Dass er sein Interesse am Bombenbau in die Tat umsetzte oder ein Anschlag auf die Wiener Pride-Parade geplant worden wäre, ist aus den ersten Auswertungen jedoch nicht ersichtlich. Generell zeigen diese - abgesehen von einem vom 20-Jährigen an eine weitere Person verschickten Bild, das eine ablehnende Haltung gegenüber der LGBTIQ-Community suggeriert - keine Inhalte in Bezug auf die Community oder die Parade.

Video: Brisante Details zu geplantem Pride-Anschlag

"Neugier befriedigen"

Neben einer Anleitung zum Bombenbau fand man auf dem Mobiltelefon des Jüngsten unter anderem auch ein Manual für ein AK-47 Sturmgewehr, ein umfassendes Dokument über die Ausreise ins Gebiet des Islamischen Staats sowie ein weiteres Dokument mit Tipps, wie man den Jihad unterstützen könne. Auch thematisierte er, aufgrund einer Sehschwäche nicht richtig zielen zu können. "Er wollte seine Neugier befriedigen", kommentierte Andreas Schweitzer, der Anwalt des 14-Jährigen, die Funde. "Dass man hinterfragt, warum er das tut, ist wichtig, damit man gegebenenfalls dagegen ansteuern kann." Er zeigte sich erneut überzeugt davon, dass sein Mandat keinen Anschlag geplant hatte und auch die beiden anderen nicht kannte.

Neben dem 14-jährigen Wiener wurden am Tag der Pride-Parade auch ein 17- und 20-jähriges St. Pöltner Brüderpaar in U-Haft genommen. Der ältere wurde bereits am selben Tag wieder enthaftet, der 17- und der 14-Jährige befinden sich seit einer Woche wieder auf freiem Fuß. Gegen alle drei wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt. Die Auswertung der Mobiltelefone der Brüder offenbarte eine Vielzahl an Bildern mit IS-Symbolik. Darunter etwa Abbildungen eines IS-Siegelrings, Glaubenskämpfern und zahlreichen IS-Symbolen, aber auch Bilder von mutmaßlichen Hinrichtungen.

Kritik an DSN

Auch erneuerte Schweitzer seine Kritik an der Arbeit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Zu den Hausdurchsuchungen und damit an die Mobiltelefone der drei sei man nämlich nur aufgrund der Ergebnisse eines ausländischen Partnerdienstes gekommen, die man aufgrund einer Bestimmung im Polizeikooperationsgesetz nicht ohne Zustimmung des Partnerdienstes an die Staatsanwaltschaft weitergeben hätte dürfen. Der Zugriff sei demnach nicht rechtens gewesen.

"Wenn sie mehr Befugnisse wollen, sollen sie zum Gesetzgeber gehen, aber nicht mit medienwirksamen Auftritten versuchen, etwas zu bekommen, was verfassungsgerichtlich bereits abgewiesen wurde", kommentierte er die Diskussion um Zugriffsrechte auf Messenger-Dienste für den österreichischen Verfassungsdienst. Diese Forderung stellte DSN-Direktor Haijawi-Pirchner schon vor Monaten. Am Tag nach der Pride flammte sie erneut auf und ist seitdem nicht wieder erloschen.

Die DSN verteidigte ihr Vorgehen am Samstag in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA einmal mehr: Nach den Bestimmungen des Polizeikooperationsgesetzes dürfe man zwar sensible Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten ohne deren Zustimmung nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Gleichzeitig sei man als Sicherheitsbehörde gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung aber verpflichtet, von Amts wegen zu ermitteln und der Staatsanwaltschaft über einen Anfangsverdacht gegen eine Person zu berichten. Ein solcher Anfangsverdacht könne sich auch aufgrund einer Information eines Partnerdienstes ergeben. "Dies führt dazu, dass Details dieser partnerdienstlichen Informationen nicht weitergegeben werden können, nichtsdestotrotz jedoch eine Berichtspflicht an die Staatsanwaltschaft besteht." Der Fall zeige genau die "Problematik, dass uns als Behörde zentrale, eigene Befugnisse fehlen, um derartige Erkenntnisse selbst ermitteln zu können".

Zum Fall selbst unterstrich die DSN, dass "nach wie vor intensive Ermittlungen" liefen. "Einerseits steht noch die Auswertung von umfangreichem Datenmaterial bevor, andererseits sind noch viele Vernehmungen, Befragungen und kooperative Abstimmungen erforderlich." Die bisherigen Ergebnisse zeigten ein "klares Bild der vorhandenen Radikalisierung". Der Fall zeige "eindeutig, dass es für konsequente Ermittlungsarbeit und Gefahrenbewertungen weiterer Optimierungen der für die Sicherheitsbehörden geltenden Rechtslage bedarf".

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