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E-Scooter war bis zu 100 km/h schnell: Anzeigen für Steirer (18)

Von nachrichten.at/apa, 02. April 2024, 17:39 Uhr
E-Scooter 
E-Scooter (Symbolbild) Bild: (AFP)

GRAZ. Weil er ohne Führerschein mit einem leistungsstarken E-Scooter durch Graz gefahren ist, drohen einem 18-Jährigen mehrere Anzeigen.

Sein Roller konnte bis zu 100 Kilometer pro Stunde fahren, daher hätte der junge Fahrer eine Lenkberechtigung zumindest der Klasse A1 gebraucht, teilte die Landespolizeidirektion am Dienstag mit. Zudem hatte er bei der Kontrolle am Ostersonntag rechtswidrig einen Mitfahrer dabei. Weiters fehlte die Zulassung für den stark dimensionierten Scooter.

Zulassung und Versicherung notwendig

Unter "Klein- und Miniroller" fallen laut Gesetz nur Scooter, die eine Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 Kilometern pro Stunde und eine Leistung von höchstens 600 Watt aufweisen. Für diese gelten dieselben Vorschriften wie für Fahrräder. Größer dimensionierte Roller dürfen nur mit Führerschein gefahren werden, außerdem müssen Zulassung und Haftpflichtversicherung vorhanden sein.

Weiterfahrt untersagt

Die Führerscheinklasse A1 umfasst unter anderem Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder). Dem 18-Jährigen, der laut Polizei "mit rasanter Geschwindigkeit" in der Grazer Münzgrabenstraße gefahren war, wurde die Weiterfahrt untersagt.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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nichtschonwieder (8.990 Kommentare)
am 03.04.2024 09:10

Scooter einkassieren - wie bei den Autos neuerdings.

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StefanieSuper (5.290 Kommentare)
am 02.04.2024 19:23

Wie konnte denn so ein Scooter von wem verkauft werden? Ich bin schwer dafür, dass diese Fahrzeuge, die für Fußgänger ob Kind oder Senior sehr gefährlich werden können, einerseits eine Pflichtversicherung und eine Nummertafel haben müssen. Nur so kann man feststellen, von wem man "niedergemäht" wurde. Es stehen außerdem sehr häufig bis zu 3 Personen auf diesem Gerät und der geschädigte hat meist das Nachsehen.

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